Kurs:Welterbe, Kulturgüterschutz und Kommunikation (Sommeruniversität 2016)/Arbeiten/Kulturvermittlung und Fremdenführung in Österreich: Berufsausbildung, Berufsbild und Liberalisierung des Gewerbezugangs

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Fremdenführung in Salzburg

Die Fremdenführertätigkeit ist nicht in allen EU-Ländern gleich geregelt. Zwar hat das Europäische Komitee für Normung ein Ausbildungssystem hinsichtlich vergleichbarer europäischer Standards geschaffen, jedoch sind dies mehr Richtlinien, als Vorgaben zu einer Umsetzung auf staatlicher Ebene. Die EU-Norm schreibt 600 Unterrichtsstunden vor. 162 Stunden beziehen sich auf gebietsspezifisches Wissen, 108 Stunden entfallen auf die Führungstechnik, 91 Stunden beschäftigen sich mit der Vermittlung unternehmerischer Kenntnisse und 245 Stunden werden in praktischen Einheiten abgehalten.

Fremdenführer unterscheiden sich in der Regel durch ihre Ausbildung von dem artverwandten Beruf, dem Reiseleiter.

Vergleich der Fremdenführertätigkeit zwischen Österreich und Bayern (Deutschland)[Bearbeiten]

In Österreich ist der Beruf des Fremdenführers gesetzlich geregelt und die Ausbildung unterliegt einer staatlichen Prüfung, abgenommen vom einer Kommission der Wirtschaftskammer Österreich. Vorab ist ein zwei, drei, bzw. viersemestriger Lehrgang am Berufsförderungsinstitut (BFI) oder Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) zu absolvieren.

Demgegenüber ist der Fremdenführer-Beruf in Deutschland weder gesetzlich geregelt, noch gibt es ein einheitliches Berufsbild. Hier kommt es häufig zu Unklarheiten zwischen den Berufen Fremdenführer und Reiseleiter. In Deutschland kann jeder, der rechtlich eine Gewerbeanmeldung vorweist, die Tätigkeit ausüben. Zwar sind Fremdenverkehrsverbände auf gute Aus- und Weiterbildung bedacht, und das Ausbildungssystem für Gäste-/Fremdenführer nach DIN EN 15565 gibt gewisse Regeln vor, aber dies lässt keine Schlüsse über die Anerkennung des Berufes durch Städte, Regionen oder Länder ziehen. Der Bundesverband der Gästeführer in Deutschland e. V. (BVGD) arbeitet mit Zertifizierungen, Siegeln und Zertifikaten um Gästeführer mit einer besonderen Qualifikation auszuzeichnen.[1]

Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Fremdenführertätigkeit[Bearbeiten]

Gemeinsamkeiten im Österreichischen und Bayerischen Tätigkeitsprofil[Bearbeiten]

  • Theoretisches Hintergrundwissen (Weltgeschichte, Kultur, Religion, Kunstgeschichte, Architektur und Geografie)
  • Berufsethik; Führungstechniken, Kenntnisse und Fertigkeiten
  • Gebietsspezifisches Wissen (Geschichte, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Kunstgeschichte, Archtitektur, Natur, Umwelt und Kultur, Sprache, Sitten und Bräuche, Freizeit, Unterhaltung und Sport)
  • Praktische Ausbildung: Übungstouren, Reisebus, Ortsbegehungen, Referate, Rundgänge, Exkursionen, Rundgänge, Museumsbesuche, historische Stätten[2]

Unterschiede im Österreichischen und Bayerischen Tätigkeitsprofil[Bearbeiten]

Ausbildung nach dem WIFI-System in Österreich Ausbildung in Deutschland in Anlehnung an das Ausbildungssystem des Europäischen Komitees für Normung
Grundlagen zum Österreichischen Gesellschaftssystem (Politik, Bildung, Soziales und Kulinarisches werden aufgegriffen Das politische System der EU ist als weiterführendes Thema in die Ausbildung miteinbezogen
In der Ausbildung ist die Ausarbeitung eines Führungskonzeptes vorgesehen Die Ausbildung geht spezieller auf Führungstechniken ein (Präsentation, Kommunikation, Stimme, Augenkontakt, Zeitmanagement, Umgang mit Gruppen
Unternehmerische Kenntnisse als Bestandteil der Ausbildung (Wirtschaft und Tourismusindustrie, Kommerzialisierung und juristische Aspekte, Organisation, Planung und Entwicklung, Sicherheitsvorschriften, Qualitätskontrolle) Wirtschaftliche Kenntnisse (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbe und Industrie, Dienstleistung im Tourismus)
Aufgreifen der Arbeitsbedingungen (Zivil-, Handels-, und Steuerrecht, Berufsorganisation kulturelles Erbe Beispiel
Abnahme der Prüfung von einer Kommission der Wirtschaftskammer Zertifizierung durch diverse Tochterunternehmen
Staatliche Regelung und Richtlinien die (noch) als zwingend notwendig gelten, um der Fremdenführertätigkeit in Österreich nachzugehen Reine Zertifizierung, die sich an den Richtlinien des Ausbildungssystems des Europäischen Komitee für Normung orientieren kann. Diese sind jedoch keine Voraussetzung für die Tätigkeit des Fremdenführers. Bestenfalls helfen sie, sich durch diese Qualifikation zu positionieren und Transparenz zu schaffen.

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Zertifizierte Gästeführer im BVGD, abgerufen am 28. Februar 2017
  2. Kurse für Fremdenführer, WIFI Salzburg, abgerufen am 28. Februar 2017

Weblinks[Bearbeiten]