Kurs Diskussion:Exerzitien unter der Straße/Reinhaltung der Städte

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Allgemein[Bearbeiten]

Magdeburger Gaststätte Zum Reinheitsgebot: Treffpunkt der rechtsextremistischen Szene In der Nacht des 28. Januar gab es einen Brandanschlag auf das alternative Café und Wohnprojekt Thiembuktu. Die Täter schlugen die Scheiben ein und warfen Brandflaschen. Es entstand ein Schaden von rund 50.000 Euro. Da NachbarInnen Feuerwehr und Polizei alarmierten, konnte ein Übergreifen des Feuers auf Wohnungen von 14 Menschen über dem Café verhindert werden. ... In der selben Nacht gab es einen Schwelbrand in der Kneipe »Zum Reinheitsgebot« des Magdeburger NPD-Kreisvorsitzenden Matthias Güttler, der erst am nächsten Morgen entdeckt wurde. Die Kneipe gilt als Zuschussgeschäft, da die wesentlichen Einnahmen nur bei Szeneveranstaltungen erzielt werden. Dort fanden seit der Eröffnung am 30. März 2001 mehrere Neonazitreffen statt. So gab es am 20. April 2001 eine »Hitlergeburtstagsfeier«, am 16. Juni 2001 kamen zu einem »Kameradengeburtstag« rund 100 Neonazis und am 30. Juni fand eine Schulungsveranstaltung statt.

Brandanschlag in Magdeburg Antifainfoblatt vom 12. April 2002

--Methodios (Diskussion) 21:31, 11. Jun. 2020 (CEST)[Beantworten]

Es sei nicht „auszuschließen, dass jemand versucht, die Stimmung anzuheizen“, sagt Polizeipressesprecher Frank Kuessemer. Er verweist darauf, dass es in derselben Nacht auch in einem Lokal der rechten Szene in der Magdeburger Innenstadt gebrannt habe. In der Gaststätte „Zum Reinheitsgebot“ sei am frühen Morgen ein Schwelbrand entdeckt worden, der einen Sachschaden von 15.000 Euro verursachte. Die vom Kreisvorsitzenden der NPD Magdeburg betriebene Kneipe diente Neonazis aus Sachsen-Anhalt als Treffpunkt.

Kein Einzelfall in Magdeburg. Nach Brandanschlag auf linkes Projekt verweist Polizei auf Anschlag gegen rechte Kneipe. Antifa-Szene vermutet, dass Nicht-Rechte eingeschüchtert werden sollen taz vom 2. Februar 2002 (HEIKE KLEFFNER)

--Methodios (Diskussion) 21:37, 11. Jun. 2020 (CEST)[Beantworten]

Ein weiteres kurzes Dasein fristete auch die Szenekneipe Reinheitsgebot mitten in der Magdeburger Innenstadt. Ins Auge gefallen war dieser eklige Schuppen immer wieder durch Angriffe von Nazis auf Antifas, deren Ursprung dieses jämmerlich wirkende Lokal darstellte. Anfang Januar des Jahres 2002 wurde, so zumindest ließ es sich aus einem Bekennerschreiben im Magdeburger Szeneblatt „Sündenbock“ entnehmen, das Reinheitsgebot als Reaktion auf vermehrte Naziaktivitäten „entschärft“. Das Brisante zu damaligem Zeitpunkt war, dass es sich um eine konkrete, zeitliche Reaktion auf einen Brandanschlag in Magdeburg gehandelt hat. (In gleicher Nacht wurde von bisher noch Unbekannten – die Polizei hat das Verfahren eingestellt – das alternative Wohnprojekt Thiembuktu in MD-Buckau angezündet). Dem Bekennerschreiben war damals auch zu entnehmen, dass es sich um eine direkte Reaktion auf diesen Brandanschlag handelt. Die Nazis bekamen das erste Mal Muffensausen und so wurde es still um dieses häufchen Elend. Ein halbes Jahr später hingegen, haben dann in Sachsen-Anhalt rechte Brandstifter vermehrt linke Jugendclubs und Treffpunkte mit Molotowcocktails angezündet. und wieder musste das Reinheitsgebot dran glauben. Als damalige Reaktion haben bisher unbekannte Täter erneut das gerade wieder hergerichtete Nazilokal dem Erdboden gleich gemacht, ein Bekennerschreiben tauchte zwar nie auf stattdessen stand an einer Wand des Gebäudes „Antifa-heißt-Angriff“. Aufgrund der damaligen finanziellen Situation des Betreibers Matthias Güttler kam auch eine Diskussion um möglichen Versicherungsbetrug auf, was jedoch bis zum heutigen Zeitpunkt unbestätigt blieb. Der Laden hingegen eröffnete nie wieder und die Spuren sind bis heute noch sichtbar.

In der Offensive – Magdeburger Nazis liese lotte meier 20.01.2007

--Methodios (Diskussion) 21:53, 11. Jun. 2020 (CEST)[Beantworten]

Magdeburg: Torsten Lamprecht[Bearbeiten]

vgl. Torsten Lamprecht

--Methodios (Diskussion) 21:42, 11. Jun. 2020 (CEST)[Beantworten]

Magdeburger Himmelfahrtskrawalle[Bearbeiten]

vgl. Magdeburger Himmelfahrtskrawalle

--Methodios (Diskussion) 21:43, 11. Jun. 2020 (CEST)[Beantworten]

Magdeburg: Frank Böttcher[Bearbeiten]

vgl. Frank Böttcher

--Methodios (Diskussion) 21:25, 11. Jun. 2020 (CEST)[Beantworten]

Dessau: Mario Bichtemann[Bearbeiten]

vgl. Mario Bichtemann * vermutlich 1966; † 30. Oktober 2002 - war ein wohnungsloser Mann, der in einer Gewahrsamszelle im Keller des Dienstgebäudes Wolfgangstraße 25 des Polizeireviers Dessau-Roßlau verstarb

--Methodios (Diskussion) 17:44, 8. Jun. 2020 (CEST)[Beantworten]

Wie der Fall Bichtemann 2007 vor Gericht geschildert wurde: Nach Aussage des Dienstgruppenleiters wurde die Zelle Fünf, in der Bichtemann bereits die Nacht über gelegen hatte, um 10.00 Uhr von zwei Polizisten kontrolliert. Dort fanden sie den Obdachlosen schnarchend und stark nach Alkohol riechend. Selbst lautes Händeklatschen konnte ihn nicht aufwecken. Bei einem zweiten Kontrollgang um 12.20 Uhr bemerkte einer der Polizisten eine Blutspur am Ohr Bichtemanns. Außerdem lag der Mann nicht mehr auf der Matratze, sondern in Richtung Tür gedreht, was dem Polizisten sonderbar erschien. Er konnte Bichtemann noch immer nicht aufwecken und informierte den Dienstgruppenleiter Andreas S, der wiederum den Dessauer Neurologen Andreas B. anrief. B. hatte Bichtemann schon am Abend zuvor untersucht, als dieser auf das Revier gebracht worden war. Bei der "Gewahrsamtauglichkeitsprüfung" hatte der Arzt bei Bichtemann keine neurologischen Ausfallerscheinungen festgestellt. "Motorisch zeigte er keine Hinweise auf Verletzungen", sagte der Bereitschaftsarzt am 8. Mai 2007 vor Gericht. In dem Telefongespräch mit Dienstgruppenleiter S. empfiehlt der Arzt, Bichtemann energischer zu wecken. Doch es gelang nicht mehr, den Obdachlosen aufzuwecken: Bichtemann war mit einem Schädelbasisbruch verstorben. Wie genau sich der Obdachlose die Fraktur zugezogen hatte, ist bis heute ungeklärt. Verbindungen zum Fall Oury Jalloh Dessau: Weitere ungeklärte Todesfälle. mdr vom 9. Dezember 2017

--Methodios (Diskussion) 17:55, 8. Jun. 2020 (CEST)[Beantworten]

Dessau: Hans-Joachim Sbrzesny[Bearbeiten]

So werden nach der Ehrung für Alberto Adriano auch Blumen an einer Bank vor dem Hauptbahnhof niedergelegt, wo am 1. August 2008 der obdachlose und behinderte Hans-Joachim Sbrzesny von zwei Männern im Schlaf erschlagen wurde - ein Verbrechen, das trotz offenkundiger entsprechender Gesinnung der Täter vor Gericht nicht als rechtsextreme Gewalttat eingestuft wurde.

Politik. Alberto Adriano. »Grund-, sinn- und erbarmungslos erschlagen«. In Dessau wird an den 20. Jahrestag des Mordes an Alberto Adriano erinnert - und an weitere rechte Untaten. Von Hendrik Lasch ND vom 10. Juni 2020

--Methodios (Diskussion) 20:31, 11. Jun. 2020 (CEST)[Beantworten]

Gifhorn: Matthias Knabe[Bearbeiten]

Am 8. Mai 1991 wird der 23-jährige Matthias Knabe bei Gifhorn (Niedersachsen) von fünfzehn rechten Skinheads angegriffen. Im Laufe der Attacke hetzen sie den Punk zur Bundesstraße 4. Dort wird er von einem Auto angefahren und erleidet schwere Hirnverletzungen, an denen er am 4. März 1992 stirbt. Im November 1992 verurteilt das Landgericht Hildesheim den 18-jährigen Christian B. wegen Beteiligung an einer Schlägerei und fahrlässiger Tötung zu zwei Jahren Haft. Die geringe Strafe begründet das Gericht damit, da es davon ausgeht, Matthias Knabe sei von selbst vor das Auto gelaufen. Augenzeugen hingegen berichten davon, dass er von den Neonazis auf die Straße gestoßen worden sei.

https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/todesopfer-rechter-gewalt/matthias-knabe/

--Methodios (Diskussion) 21:06, 21. Jun. 2020 (CEST)[Beantworten]

Quedlinburg: Eberhart Tennstedt[Bearbeiten]

Der Obdachlose Eberhart Tennstedt (43) wird in der Nacht vom 5. Mai 1994 in Quedlinburg (Sachsen-Anhalt) gemeinsam mit einem anderen Obdachlosen von drei Angehörigen einer rechten Clique im Alter von 21 bis 23 Jahren geschlagen und mit Schüssen aus einer Gaspistole in einen Fluss getrieben. Die Angreifer hindern den hilflosen Obdachlosen daran, den Fluss zu verlassen. Der stark alkoholisierte Tennstedt ertrinkt. Als Tatmotiv geben die Täter an, „Penner“ würden nicht ins Stadtbild passen. Ein Kioskbesitzer hatte ihnen den Auftrag erteilt, die beiden Obdachlosen zu vertreiben. Im Dezember 1994 verurteilt das Landgericht Magdeburg den 21-jährigen Haupttäter wegen Aussetzung einer hilflosen Person und Körperverletzung mit Todesfolge zu einer dreijährigen Jugendstrafe. Der Kioskbesitzer und die Mittäter werden zu Bewährungsstrafen verurteilt. Es habe sich um eine „Machtdemonstration gegenüber Schwächeren“ gehandelt, stellt das Gericht fest. Die Täter hätten die Obdachlosen „gewaltsam vertreiben“ wollen.

https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/todesopfer-rechter-gewalt/eberhart-tennstedt/

--Methodios (Diskussion) 21:09, 21. Jun. 2020 (CEST)[Beantworten]

Fürstenwalde: Horst Hennersdorf[Bearbeiten]

Am 5. Juni 1993 wird der Obdachlose Horst Hennersdorf von zwei jungen Rechtsextremisten in Fürstenwalde (Brandenburg) zu Tode gefoltert. Über Stunden traktieren sie den 37-Jährigen mit Schlägen und Tritten auf einem Anwesen. Mehrere Zeugen beobachten die Tat, greifen aber nicht ein. Obwohl das Landgericht Frankfurt (Oder) die Täter eindeutig der rechten Szene zuordnet, sieht es dennoch kein rechtsextremes Motiv. Einer der Täter gibt gegenüber einem Psychiater an, dass der Obdachlose auf ihn den Eindruck „eines niedrigen Menschen, eines dreckigen Penners“ gemacht habe. Das Gericht verurteilt die Täter wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge zu acht beziehungsweise fünf Jahren Haft. Obwohl einer der Täter seine sozialdarwinistische Motivation gegenüber einem Psychiater äußerte, fand diese Äußerung keine Berücksichtigung im Urteil. Obdachlose, eine der schwächsten Gruppen in der Gesellschaft, erfahren ständig Bedrohung durch rechtsextreme Gewalt. Wohnungslose Menschen gelten in der rechtsextremen Szene als „asozial“ und „minderwertig“. Der ideologische Kontext der Täter darf gerade bei einer tödlichen Attacke auf diese Opfergruppe nicht ignoriert werden, begründet sich doch in ihrer rechten Gesinnung (Sozialdarwinismus) die exzessive Gewalt gegen sozial schwächer gestellte Menschen. Horst Hennersdorf ist ein Todesopfer rechter Gewalt und sollte in der offiziellen Statistik der PMK-rechts genannt werden.

https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/todesopfer-rechter-gewalt/horst-hennersdorf/

--Methodios (Diskussion) 21:13, 21. Jun. 2020 (CEST)[Beantworten]

Marl: Unbekannter Obdachloser[Bearbeiten]

Am 16. Juli 1993 wird ein schlafender Obdachloser in Marl (Nordrhein-Westfalen) von einem rechten Skinhead als „Judensau“ beschimpft und mit Schlägen und Tritten bis zur Bewusstlosigkeit traktiert. Ohne das Bewusstsein wiedererlangt zu haben, stirbt das 33-jährige Opfer drei Monate später im Krankenhaus an einer Lungenembolie. Der 18-jährige Täter wird im März 1994 vom Landgericht Essen wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer 15-monatigen Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sieht keinen direkten Zusammenhang zwischen Misshandlung und Todesursache. Der Neonazi ist vor der Tat bereits durch Körperverletzungen und rechtsextreme Propagandadelikte in Erscheinung getreten.

https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/todesopfer-rechter-gewalt/namentlich-unbekannter-obdachloser-staatlich-anerkannt/

--Methodios (Diskussion) 21:15, 21. Jun. 2020 (CEST)[Beantworten]


Velbert: Horst Pulter[Bearbeiten]

Der Obdachlose Horst Pulter wird in der Nacht zum 5. Februar 1995 im Stadtpark von Velbert (Nordrhein-Westfalen) erstochen. Als sich eine siebenköpfige Gruppe von 16- bis 24-jährigen Rechtsextremisten dazu entschließt, „Penner klatschen“ zu wollen, stoßen sie auf den 65-Jährigen Horst Pulter. Er schläft auf einer Parkbank. Zunächst traktieren sie ihn mit Schlägen und Tritten. Sie verhöhnen ihr Opfer als „Penner“ und „Scheiß Jude. Horst Pulter stirbt als einer der Angreifer, der 22-jährige Peter D., dem Obdachlosen einen Messerstich versetzt. Der 22-jährige war zuvor wegen seiner rechtsextremen Umtriebe aus der Bundeswehr entlassen worden. Die Staatsanwaltschaft Wuppertal bezeichnet die Tat als „menschenverachtend und kaltblütig“; auch am „nationalsozialistischen Hintergrund“ bestehe kein Zweifel. Als die Wohnungen der Täter durchsucht werden, finden die ermittelnden Polizeibehörden Hakenkreuzfahnen und Fotos, auf denen sie mit dem „Hitlergruß“ posieren. Das Opfer sei jedoch zufällig ausgewählt worden. Im November 1995 verurteilt das Jugendschöffengericht Mettmann sechs Angreifer wegen Körperverletzung zu Freiheits- und Bewährungsstrafen. Den Haupttäter Peter D. verurteilt das Schwurgericht Wuppertal im Dezember 1995 wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu zehn Jahren Haft. Das Gerichtsurteil lautet, dass „die Täter aus einer gegenüber Obdachlosen feindlichen Haltung heraus gehandelt haben.“ Spätestens seit Einführung der neuen Erfassungskriterien, PMK-rechts, im Jahre 2001, müsste der Fall in der offiziellen Statistik auftauchen. Gemäß dem Urteil ist die Tat eindeutig dem Phänomenbereich „Hasskriminalität“ zuzurechnen. Zu dieser Einschätzung kommt bereits im September 2001 ein Sprecher des Polizeipräsidiums Düsseldorfs. Doch das Polizeipräsidium Düsseldorf hat seine neuen Erkenntnisse offenbar nicht ans LKA Nordrhein-Westfalen weitergegeben.

https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/todesopfer-rechter-gewalt/horst-pulter/

--Methodios (Diskussion) 21:25, 21. Jun. 2020 (CEST)[Beantworten]

Angermünde: Erich Fisk[Bearbeiten]

Am 23. September 1997 wird der Obdachlose Erich Fisk in Angermünde (Brandenburg) mit schweren Kopfverletzungen aufgefunden. Er fällt ins Koma, aus dem er nie wieder erwacht. Am 30. August 1998, stirbt Fisk im Krankenhaus. Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln mehrere Verdächtige. Mindestens ein Verdächtiger ist ein bekennender Rechtsextremist. Alle sind bereits aufgefallen mit Attacken auf Obdachlose oder gebrechliche, ältere Menschen. Doch im Fall Erich Fisk macht keiner der Verdächtigen ein Geständnis. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) gibt jedoch bekannt, dass einer der Verdächtigen schon so viele Obdachlose überfallen habe, dass ihm nicht mehr bewusst sei, ob er auch im September 1997 in Angermünde zuschlug. Jahre später werden die Ermittlungen eingestellt, ohne dass der Mörder von Erich Fisk gefasst werden kann. Im Rahmen einer Überprüfung alter Verdachtsfälle rechter Gewalt in Brandenburg durch das Moses Mendelssohn Zentrum wurde der Mord an Erich Fisk nachträglich als rechtsextreme Tat anerkannt.

https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/todesopfer-rechter-gewalt/erich-fisk/

--Methodios (Diskussion) 21:37, 21. Jun. 2020 (CEST)[Beantworten]

Brandenburg: Sven Beuter[Bearbeiten]

vgl. Sven Beuter

--Methodios (Diskussion) 21:41, 21. Jun. 2020 (CEST)[Beantworten]

Hetzjagd in Guben[Bearbeiten]

vgl. Hetzjagd in Guben

--Methodios (Diskussion) 21:44, 21. Jun. 2020 (CEST)[Beantworten]

Stuttgart: Schloßplatzsäuberung[Bearbeiten]

Randale in Stuttgart. Polizei rüstet auf. Stuttgart: Sitzung des Innenausschusses nach Ausschreitungen vom Wochenende. Land bereitet »wehrhafte« Reaktion vor Von Max Rodermund. Junge Welt vom 25. Juni 2020

--Methodios (Diskussion) 12:00, 25. Jun. 2020 (CEST)[Beantworten]