Beweis
(1). Wegen
können wir
annehmen
(aber mit unterschiedlichen Kartenabbildungen
und
nach
bzw. ).
Es sei
-
der
diffeomorphe Kartenwechsel.
Dann gelten nach
Fakt
und nach
Fakt,
und da wegen der Positivität von
und von auch die Determinante positiv ist, die Gleichheiten
(2). Es sei
, ,
eine abzählbarer Atlas. Dann kann man die Mengen
nehmen.
(3). Es seien
zwei abzählbare disjunkte messbare Zerlegungen, deren Glieder jeweils in Karten enthalten seien. Die Karten seien einerseits mit den die Form beschreibenden Funktionen und andererseits mit den die Form beschreibenden Funktionen . Wir betrachten die ebenfalls abzählbare Zerlegung, die durch die Mengen
, ,
gegeben ist. Nach
Fakt
(angewendet auf die einzelnen Kartenbilder)
gilt dann unter Verwendung von Teil (1)