Messbare numerische Funktionen/Punktweise konvergent/Grenzfunktion/Fakt/Beweis

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Beweis

Wir zeigen, dass die Urbilder von Mengen der Form unter der Grenzfunktion messbare Mengen sind. Daraus folgt nach Fakt die Messbarkeit von . Für jedes gilt die Gleichheit

Zum Beweis dieser Gleichheit sei zuerst . Dann gilt auch für ein hinreichend großes . D.h. dass eine offene Umgebung von ist. Dann gehört auch zur inneren Vereinigung der rechten Seite, da diese die mengentheoretische Formulierung für den Sachverhalt ist, dass es ein derart gibt, dass für alle die Folgenglieder ebenfalls zu gehören. Wenn hingegen zur rechten Seite gehört, so bedeutet dies, dass es derart gibt, dass für alle die Beziehung besteht. Dann gilt für den Limes und damit .
Die rechte Seite der Gleichung zeigt, dass es sich um eine messbare Menge handelt, da abzählbare Durchschnitte und abzählbare Vereinigungen von messbaren Mengen wieder messbar sind.