Beweis
Sei (1) erfüllt und
ein Primideal der Höhe
. Es gibt ein Element
,
.
Dieses hat eine Primfaktorzerlegung
und aufgrund der Primeigenschaft muss
für ein
sein. Dann ist aber wegen der Höhenbedingung
.
Sei nun jedes Primideal der Höhe
Hauptideal. Dann gilt mit
-

die Divisorbeziehung
-

da
in keinem anderen Primideal der Höhe
enthalten ist und da
auch in
ein Erzeuger von
ist. Somit sind die Gruppenerzeuger der Divisorenklassengruppe Hauptdivisoren und damit sind überhaupt alle Divisoren Hauptdivisoren. Die Äquivalenz von (3) und (4) ist klar. Es sei nun vorausgesetzt, dass jeder Divisor ein Hauptdivisor ist. Dann gibt es zu einem Primideal
der Höhe
ein
,
,
mit
-

Wegen der Nichtnegativität des Hauptdivisors ist nach
Fakt
.
Somit ist
nur in
als einzigem Primideal der Höhe
enthalten. Sei
.
Dann ist
-

und somit ist
,
also
und damit
.
Sei schließlich (2) erfüllt, und
,
.
Es seien
die minimalen Primoberideale von
. Nach
dem Krullschen Hauptidealsatz
besitzen diese alle die Höhe
. Sei
mit
Primelementen
. Es ist
-

Das Element
besitzt den gleichen Hauptdivisor. Deshalb ist der Quotient
eine Einheit und
-

mit einer Einheit
. Daher ist
faktoriell.