Beweis
(1). Aufgrund der Alleinführung im Antezedens ist
-
und
-
Dies konjugiert
(unter Verwendung von
Fakt (2))
ergibt
-
Ferner haben wir nach
Fakt
die aussagenlogische Tautologie
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Damit ergibt sich aufgrund der Transitivität der Implikation die Ableitung
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Da vorne und in
gebunden
vorkommt, gilt nach der Alleinführung im Sukzedens auch
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Zu (2) siehe
Aufgabe
und
Aufgabe.
(3). Aufgrund der
Alleinführung im Antezedens
ist
-
was wir als
-
schreiben. Wegen ist auch
-
was wir als
-
schreiben. Im Sukzedens ist gebunden, daher folgt aus der
Existenzeinführung im Antezedens
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was aussagenlogisch äquivalent zur Behauptung ist.
Zu (4) siehe
Aufgabe.