- Ein Element
definiert ein Tupel
, das direkt die Kompatibilitätsbedingung erfüllt. Somit gibt es eine wohldefinierte Abbildung
-
Zu
liegt das kommutative Diagramm
-
vor. Die Kommutativität beruht darauf, dass die Keime zu einem Schnitt im Halm eines Punktes nur von den offenen Umgebungen des Punktes abhängen.
- Wegen (1) und
Fakt
hat man eine natürliche Abbildung
-
Zum Nachweis der Surjektivität sei
gegeben, und
sei repräsentiert durch
. Dies wird in einer offenen Umgebung
von
durch ein Element
-

repräsentiert. Dann ist der Keim
direkt ein Urbild von
.
Zum Nachweis der Injektivität seien
mit
gegeben. Wir können annehmen, dass
und
als Schnitte von
auf der gleichen offenen Menge
gegeben sind. Die Gleichheit im Halm der Vergarbung besagt, dass es eine offene Menge
mit
-

gibt. Dann ist insbesondere
.
- Es sei
-

eine offene Überdeckung und seien
Schnitte mit
für alle
. Dann gilt insbesondere
-

für jeden Punkt
, da ja jeder Punkt
in einem der
enthalten ist. Somit gilt insbesondere Gleichheit im Produkt der Halme und dies bedeutet die Gleichheit in der Vergarbung.
Es seien nun Schnitte
-

mit
gegeben. Dies bedeutet zunächst, dass es zu jedem Punkt
einen eindeutigen Keim
gibt, der durch eines der
festgelegt ist. Das Tupel
, erfüllt dann aber direkt die Kompatibilitätsbedingung.
- Nach (1) hat man einen Prägarben-Morphismus
-
der nach (2) halmweise bijektiv ist. Nach Voraussetzung liegt links und nach (3) liegt rechts eine Garbe vor. Also ist nach
Fakt
die Abbildung ein Isomorphismus.
- Siehe
Aufgabe.