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Restklassenringe von Z/Körper/Integer/Primzahl/Fakt

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Es sei n1 eine natürliche Zahl und /(n) der zugehörige Restklassenring. Dann sind folgende Aussagen äquivalent.

  1. /(n) ist ein Körper.
  2. /(n) ist ein Integritätsbereich.
  3. n ist eine Primzahl.