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Topologischer Raum/Verklebungsdatum/Stetige Abbildung/Fakt

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Es sei ein Verklebungsdatum Ui, iI, für topologische Räume gegeben. Es sei Z ein weiterer topologischer Raum und es seien stetige Abbildungen

θi:UiZ

gegeben, die die Bedingung  θi|Uij=(θj|Uji)φji  erfüllen.

Dann gibt es eine eindeutig bestimmte stetige Abbildung

θ:XZ

mit  (ψi)1θ|Vi=θi,  wobei X den durch die Verklebungsdaten festgelegten topologischen Raum (siehe Fakt, auch für die Notation) bezeichnen.