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Vektorraum/Bidual/Natürliche Abbildung/Fakt/Beweis

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Beweis

Es sei  vV  fixiert. Zuerst ist zu zeigen, dass Ψ(v) eine Linearform auf dem Dualraum V ist. Offenbar ist Ψ(v) eine Abbildung von V nach K. Die Additivität ergibt sich aus

(Ψ(v))(f1+f2)=(f1+f2)(v)=f1(v)+f2(v)=(Ψ(v))(f1)+(Ψ(v))(f2),

wobei wir die Definition der Addition auf dem Dualraum verwendet haben. Die Verträglichkeit mit der Skalarmultiplikation ergibt sich entsprechend mittels

(Ψ(v))(sf)=(sf)(v)=s(f(v))=s((Ψ(v))(f)).

Zum Beweis der Additivität der Gesamtabbildung seien  v,wV.  Es ist die Gleichheit

Ψ(v+w)=Ψ(v)+Ψ(w)

zu zeigen. Da dies eine Gleichheit in (V) ist, also insbesondere eine Gleichheit von Abbildungen, sei  fV  beliebig. Dann folgt die Additivität aus

(Ψ(v+w))(f)=f(v+w)=f(v)+f(w)=(Ψ(v))(f)+(Ψ(w))(f).

Entsprechend ergibt sich die skalare Verträglichkeit aus

(Ψ(sv))(f)=f(sv)=s(f(v))=s((Ψ(v))(f)).

Zum Nachweis der Injektivität sei  vV  mit  Ψ(v)=0  gegeben. D.h. für alle Linearformen  fV  ist  f(v)=0.  Dann ist aber nach Fakt schon

v=0

und nach dem Injektivitätskriterium ist Ψ injektiv.

Im endlichdimensionalen Fall folgt die Bijektivität aus der Injektivität und aus Fakt.