Beweis
Von (1) nach (2). Die Vollständigkeit des Orthonormalsystems bedeutet, dass es zu jedem Vektor
und jedem
ein Koeffiziententupel mit einer endlichen Trägermenge
mit
-
gibt. Nach
Fakt
erfüllt erst recht diese Eigenschaft. Dies heißt aber, dass die Summe gleich ist. Von (2) nach (1) ergibt sich aus
Fakt.
Zum Nachweis der Äquivalenz von (2) und (3) ziehen wir für eine endliche Teilmenge
die Gleichung
-
heran. (2) bedeutet, dass die linke Seite beliebig klein wird, (3) bedeutet, dass die rechte Seite beliebig klein wird, daher sind die Eigenschaften äquivalent.