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Differentialform/Mannigfaltigkeit/Äußere Ableitung/Eigenschaften/Fakt

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Es sei M eine differenzierbare Mannigfaltigkeit,  k  und es sei

d:1k(M)0k+1(M),ωdω,

die äußere Ableitung. Dann gelten folgende Eigenschaften.

  1. Die äußere Ableitung
    d:10(M)01(M),

    ist die Tangentialabbildung.

  2. Die äußere Ableitung ist -linear.
  3. Für  ω1k(M)  und  τ1(M)  gilt die Produktregel
    d(ωτ)=(dω)τ+(1)kωdτ
  4. Für jede zweimal stetig differenzierbare Differentialform ω ist  d(dω)=0
  5. Es sei L eine weitere differenzierbare Mannigfaltigkeit. Für eine stetig differenzierbare Abbildung
    ψ:LM

    und jedes  ω1k(M)  gilt für die zurückgezogenen Differentialformen

    d(ψω)=ψ(dω).