Zu jedem Charakter
-
ist die durch
definierte Abbildung mit der Addition verträglich. Die Verträglichkeit mit der Multiplikation folgt für homogene Elemente
und aus
-
woraus sich aufgrund des Distributivgesetzes auch der allgemeine Fall ergibt. Für
(und insbesondere für
)
ist ferner
,
sodass ein
-Algebrahomomorphismus
vorliegt.
Der triviale
(konstante)
Charakter geht bei dieser Zuordnung auf die Identität. Es seien nun zwei Charaktere gegeben. Für ein homogenes Element ist
sodass die Gesamtzuordnung mit den Verknüpfungen verträglich ist. Daher gilt auch
-
sodass jedes ein
-Algebraautomorphismus und die Gesamtzuordnung ein
Gruppenhomomorphismus
ist.
Die
Injektivität
ergibt sich unter Verwendung von
Fakt
folgendermaßen. Bei
gibt es ein
mit
.
Nach Voraussetzung ist
-
sei also
, .
Damit ist
,
da eine
Einheit
ist. Also ist
.