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Komplexe Potenzreihe/Ableitung durch formale Ableitung/Fakt/Beweis

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Beweis

Es sei s+, s<R, vorgegeben und sei r mit s<r<R. Dann konvergiert n=0|an|rn gemäß der Definition von Konvergenzradius. Wegen  n(rs)n  für n hinreichend groß ist

n=1n|an|sn1=n=1Nn|an|sn1+n=N+1n|an|sn1n=1Nn|an|sn1+1sn=N+1|an|rn,

sodass die Potenzreihe g~ in B(a,s) und somit in U(a,R) konvergiert (dafür, dass der Konvergenzradius von g~ nicht größer als R ist, siehe Aufgabe).
Die Potenzreihe

ρ(z)=n=2an(za)n1

ist ebenfalls in dieser Kreisscheibe konvergent, stellt eine nach Fakt stetige Funktion dar und besitzt in a den Wert 0. Daher zeigt die Gleichung (von Potenzreihen und dargestellten Funktionen)

f(z)=f(a)+a1(za)+ρ(z)(za),

dass f in a linear approximierbar, also nach Fakt differenzierbar ist mit der Ableitung

f(a)=a1=g~(a).

Es sei nun  bU(a,R).  Nach dem Entwicklungssatz gibt es eine konvergente Potenzreihe mit Entwicklungspunkt b,

h(z)=n=0bn(zb)n,

deren dargestellte Funktion mit der durch g dargestellten Funktion in einer offenen Umgebung von b übereinstimmt, und wobei  b1=n=1nan(ba)n1  gilt. Daher gilt nach dem schon Bewiesenen (angewendet auf h und die formale Potenzreihenableitung h~)

f(b)=h~(b)=b1=n=1nan(ba)n1=g~(b).