Ungleichungen sind ein wesentliches Hilfsmittel um zentrale Aussage in der Funktionentheorie zu zeigen. Da keine vollständige/totale Ordnung besitzt, muss man für Abschätzungen auf den Betrag der Funktionen übergehen.
Ungleichung für Summe von Realteil- und Imaginärteil - UG-RI
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Sei stückweise stetig mit , und , dann gilt:
Führen Sie den Beweis für UG.RI aus. Der Beweis erfolgt durch Zerlegung in Realteilfunktion und Imaginärteilfunktion, Linearität des Integrals und der Anwendung der Dreiecksungleichung.
Ungleichung für Betrag im Integrand - UG-BI
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Sei stückweise stetig, dann gilt:[1]
Der Beweis wird über eine Fallunterscheidung geführt mit:
- (BI-1)
- (BI-2)
Mit folgt .
Da folgt und man erhält:
Das Integral ist eine komplexe Zahl mit , für die gilt mit :
Mit erhält durch die Anwendung der Linearität des Integrals:
Sei und stückweise stetig mit , und , dann gilt mit der Linearität des Integrals:
Weil gilt, erhält man mit der obigen Rechenregel aus Schritt 3 für den Realteil:
Die folgende Realteilabschätzung gegen den Betrag einer komplexen Zahl
für wird nun auf den Integranden des obigen Integrals angewendet.
Die folgende Abschätzung ergibt analog zu Schritt 5 über die Linearität des Integrals
Da gilt, erhält man insgesamt die gesuchte Abschätzung:
q.e.d.
Ungleichung für die Abschätzung über Integrationswegen
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Sei ein Integrationsweg und auf der Spur von stetige Funktion (). Dann gilt:
Dabei ist die Länge des Integrals.
Durch Verwendung der obigen Abschätzung nach oben durch und der Verwendung des Ungleichung (UG-BI) erhält man.
- ↑ Funktionentheorie, Fischer, W., Lieb, W. (1988) Vieweg, S. 37
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