Ungleichungen sind ein wesentliches Hilfsmittel um zentrale Aussage in der Funktionentheorie zu zeigen. Da
keine vollständige/totale Ordnung besitzt, muss man für Abschätzungen auf den Betrag der Funktionen übergehen.
Ungleichung für Summe von Realteil- und Imaginärteil - UG-RI
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Sei
stückweise stetig mit
,
und
, dann gilt:

Führen Sie den Beweis für UG.RI aus. Der Beweis erfolgt durch Zerlegung in Realteilfunktion und Imaginärteilfunktion, Linearität des Integrals und der Anwendung der Dreiecksungleichung.
Ungleichung für Betrag im Integrand - UG-BI
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Sei
stückweise stetig, dann gilt:[1]

Der Beweis wird über eine Fallunterscheidung geführt mit:
- (BI-1)

- (BI-2)

Mit
folgt
.
Da
folgt
und man erhält:

Das Integral
ist eine komplexe Zahl mit
, für die gilt mit
:

Mit
erhält durch die Anwendung der Linearität des Integrals:

Sei
und
stückweise stetig mit
,
und
, dann gilt mit der Linearität des Integrals:

Weil
gilt, erhält man mit der obigen Rechenregel aus Schritt 3 für den Realteil:

Die folgende Realteilabschätzung gegen den Betrag einer komplexen Zahl

für
wird nun auf den Integranden des obigen Integrals
angewendet.
Die folgende Abschätzung ergibt analog zu Schritt 5 über die Linearität des Integrals

Da
gilt, erhält man insgesamt die gesuchte Abschätzung:

q.e.d.
Ungleichung für die Abschätzung über Integrationswegen
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Sei
ein Integrationsweg und
auf der Spur von
stetige Funktion (
). Dann gilt:

Dabei ist
die Länge des Integrals.
Durch Verwendung der obigen Abschätzung nach oben durch
und der Verwendung des Ungleichung (UG-BI) erhält man.

- ↑ Funktionentheorie, Fischer, W., Lieb, W. (1988) Vieweg, S. 37
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