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Kurs Diskussion:Dritte Piste – Wachstum vs. Umweltschutz (WS 2019)/Arbeitsabschnitte/Luftschadstoffe

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Ramon Obmann in Abschnitt Hinweis

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--Heinz E. (Diskussion) 21:53, 27. Jan. 2020 (CET)Beantworten


Hey allerseits! Ich hab bei der Recherche zum Beitrag "Natur" einen Textbaustein geschrieben, bei dem ich draufgekommen bin, dass er besser zu eurem Thema Luftschadstoffe passt. Vielleicht könnt ihr das Folgende verwenden:

Eine vermehrte Beeinträchtigung durch eine Zusatzbelastung in Folge einer erhöhten Luftschadstoffemission ist laut dem Umweltverträglichkeitsgutachten, das im Rahmen des UVP-Verfahrens zur dritten Piste erstellt wurde, nicht zu erwarten.[1] Die Emissionen, die in der Betriebsphase durch den Flughafenausbau verursacht werden, haben „keine oder vernachlässigbare“[2] Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen. Auch während der Bauphase soll nach der angestellten Prognose die relevanten Jahresmittelwert-Grenzwerte (NO2, PM 10, NOX, SO2) gemäß Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) nicht überschritten werden. Da aber kurzzeitige Überschreitungen nicht zu vermeiden sind, sind „während der Erdbauarbeiten staubmindernde Maßnahmen zu treffen“.[3] Hier werden die Auswirkungen als gering bis mäßig eingestuft.

--Ramon Obmann (Diskussion) 15:59, 16. Feb. 2020 (CET)Beantworten

  1. Flughafen Wien AG, Land Niederösterreich (2011): Umweltverträglichkeitsprüfung Parallelpiste 11R/29L. Umweltverträglichkeitsgutachten. St. Pölten: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung RU4, UVP-Behörde, RU4-U-302, S. 282, abgerufen am 22.01.2020
  2. Flughafen Wien AG, Land Niederösterreich (2011): Umweltverträglichkeitsprüfung Parallelpiste 11R/29L. Umweltverträglichkeitsgutachten. St. Pölten: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung RU4, UVP-Behörde, RU4-U-302, S. 283, abgerufen am 22.01.2020
  3. Flughafen Wien AG, Land Niederösterreich (2011): Umweltverträglichkeitsprüfung Parallelpiste 11R/29L. Umweltverträglichkeitsgutachten. St. Pölten: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung RU4, UVP-Behörde, RU4-U-302, S. 282, abgerufen am 22.01.2020