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Kurs Diskussion:Exerzitien unter der Straße/Straßentod/Wien/Mai 2024

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CHRONIK. Mutter verletzt: Sohn nicht zurechnungsfähig (5. Mai ORF 2024)

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https://wien.orf.at/stories/3255819/

CHRONIK

Mutter verletzt: Sohn nicht zurechnungsfähig

Ein Gutachten hat jenen Jugendlichen, der in Wien zwei Obdachlose ermordet haben soll, für zurechnungsunfähig erklärt. Die Bewertung bezieht sich aber nicht auf den Mordverdacht, sondern auf einen Angriff auf die Mutter. Die Gutachten zu den Morden stehen noch aus.

5. Mai 2024, 17.05 Uhr


Der Jugendliche soll seine Mutter im September des Vorjahres und damit deutlich nach den tödlichen Messerangriffen auf Obdachlose attackiert haben. Laut Anklage fügte er seiner Mutter durch Faustschläge und Tritte mehrere Rippenbrüche, eine Schädelprellung und Hämatome und Abschürfungen am ganzen Körper zu. Die Verhandlung wegen absichtlich schwerer Körperverletzung in dieser Causa wurde im Dezember des Vorjahres eröffnet.

Anklage dürfte umgewandelt werden

Der Anwalt des Angeklagten stellte den Antrag, ein psychiatrisches Gutachten einzuholen. Wie die „Kronen Zeitung“ jetzt berichtete, kam eine Gutachterin zum Schluss, dass der Jugendliche zurechnungsunfähig sei. Der Jugendliche soll demnach "typische Anzeichen eines Psychopathen“ aufgewiesen haben, als er auf seine Mutter losging.

Aus ihrer Sicht wären die Voraussetzungen für eine Unterbringung des Jugendlichen in einem forensisch-therapeutischen Zentrum erfüllt, so die Gutachterin – sollte das Gericht zum Schluss kommen, dass der 17-Jährige seine Mutter schwer verletzt hat. Die Anklage dürfte somit in einen Antrag auf Unterbringung im so genannten Maßnahmenvollzug umgewandelt werden. Die nächste Verhandlung in dieser Causa findet am 18. Juni statt.

Zwei Morde und ein Mordversuch

Der 17-Jährige wird allerdings noch in einer zweiten Causa beschuldigt. Dabei geht es um eine Mordserie im Sommer des Vorjahres. Damals wurden zwei Obdachlose im Schlaf ermordet, ein drittes Opfer überlebte. In dieser Causa stünden Gutachten noch aus, erklärte die Sprecherin der Wiener Staatsanwaltschaft, Nina Bussek. Inwieweit das jetzt vorliegende Gutachten in diese zweite Causa hineinspiele, bleibe abzuwarten.

Polizisten am Tatort

MEHR ZUM THEMAObdachlosenmorde: Bursch stellt sich Laut Gerichtssprecher Christoph Zonsics-Kral muss ein Auftrag für ein Gutachten spezifisch für die Tat bzw. den konkreten Tatzeitraum erfolgen. Die vorliegende Expertise bezieht sich vorerst nur auf den Mitte September 2023 gegebenen psychischen Zustand des 17-Jährigen und damit nicht auf die Mordserie im Sommer.

Jugendlicher stellte sich der Polizei

Nach der Tötungsserie im Sommer hatte sich der 17-Jährige im Dezember gestellt. Er kam in eine Polizeiinspektion und gab die Taten zu. Ab Juli 2023 hielt der junge Mann gezielt nach den Opfern Ausschau, wie die Polizei ermittelte. Das Messer versteckte er am Knöchel und streifte vermummt durch die Nacht. Bei den Messerattacken auf die Schlafenden waren ein 56- und ein 55-Jähriger getötet worden. Eine 51-jährige Frau wurde schwer verletzt.

red, wien.ORF.at/Agenturen

https://wien.orf.at/stories/3255819/

--Methodios (Diskussion) 11:34, 29. Mai 2024 (CEST)Beantworten

--Methodios (Diskussion) 10:46, 29. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Obdachlose getötet: 17-Jähriger laut Gutachten nicht schuldfähig (Die Presse 5. Mai 2024)

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https://www.diepresse.com/18435599/obdachlose-getoetet-17-jaehriger-laut-gutachten-nicht-schuldfaehig

w:de:Die Presse


Wien

Obdachlose getötet: 17-Jähriger laut Gutachten nicht schuldfähig

Der junge Mann hatte zwei schlafende Obdachlose getötet und eine weitere Person angegriffen.

Der junge Mann hatte zwei schlafende Obdachlose getötet und eine weitere Person angegriffen. Unbekannt

05.05.2024 um 14:45

Die Expertise bezieht sich auf einen schweren Angriff auf seine Mutter, der nach den Tötungsdelikten stattgefunden hat. Das Gutachten zu den tödlichen Attacken auf schlafende Obdachlose ist noch ausständig.

Der unter Doppelmordverdacht stehende 17-Jährige, der in Wien in U-Haft sitzt, weil er im Sommer 2023 zwei Wohnungslose getötet haben soll, ist laut einem ersten Gutachten einer Kinder- und Jugendpsychiaterin zurechnungsunfähig und damit nicht schuldfähig. Die vorliegende Expertise betrifft jedoch nicht das Ermittlungsverfahren wegen Mordes bzw. Mordversuchs, sondern einen Angriff auf die Mutter, der nach den Tötungsdelikten stattgefunden hat, bestätigte das Landesgericht.

Zu der gegen die Mutter gerichteten Attacke wurde im vergangenen Dezember im Grauen Haus die Hauptverhandlung wegen absichtlich schwerer Körperverletzung eröffnet. Dieser Prozesstermin war lange vor der Festnahme des Burschen fixiert worden. Laut Staatsanwaltschaft soll der 17-Jährige am 18. September 2023 - und damit zeitlich deutlich nach den tödlichen Messerangriffen auf schlafende und wehrlose Menschen - seiner Mutter mehrere Rippenbrüche, eine Schädelprellung und Hämatome und Abschürfungen am ganzen Körper zugefügt haben, indem er ihr einen Faustschlag ins Gesicht versetzte und anschließend auf Kopf und Körper der zu Boden gestürzten Frau eintrat.

Mehr lesen

Der Tatort in Wien Brigittenau.

Obdachlosenmorde geklärt: „Täter hat gezielt Ausschau gehalten“ Es wird wohl Antrag auf Unterbringung im Maßnahmenvollzug gestellt Während des ersten Verhandlungstags beantragte damals Verteidiger Manfred Arbacher-Stöger die Einholung eines psychiatrischen Gutachtens. Der Anwalt ging davon aus, dass bei seinem Mandanten ein Schuldausschließungsgrund vorliegen könnte - was die vom Gericht bestellte Gutachterin nun bestätigte, wie die „Kronen Zeitung“ in ihrer Sonntag-Ausgabe berichtete. Für die Sachverständige liegt demnach Zurechnungsunfähigkeit vor, weshalb aus ihrer Sicht mangels Schuldfähigkeit die Voraussetzungen für eine Unterbringung des Jugendlichen in einem forensisch-therapeutischen Zentrum gemäß Paragraf 21 Abs. 1 StGB erfüllt wären, sollte das Gericht zum Schluss kommen, dass der 17-Jährige seine Mutter schwer verletzt hat, bestätigte Gerichtssprecher Christoph Zonsics-Kral der APA am Sonntag. Die Anklage dürfte somit in einen Antrag auf Unterbringung im so genannten Maßnahmenvollzug umgewandelt werden. Die nächste Verhandlung findet am 18. Juni statt, so Zonsics-Kral.

„Typische Anzeichen eines Psychopathen“

Im Ermittlungsverfahren wegen zweier tödlichen Messerattacken auf schlafende Obdachlose und einen weiteren Angriff, den das Opfer überlebte, stehen die Gutachten allerdings noch aus, erklärte die Sprecherin der Wiener Staatsanwaltschaft, Nina Bussek. Inwieweit das jetzige Gutachten in die Ermittlungen zu den Morddelikten einfließt, bleibt abzuwarten. Laut Gerichtssprecher Zonsics-Kral muss der Gutachtensauftrag spezifisch für die Tat bzw. den konkreten Tatzeitraum erfolgen. Die vorliegende Expertise bezieht sich vorerst nur auf den Mitte September 2023 gegebenen psychischen Zustand des 17-Jährigen. Dem Gutachten zufolge, aus dem die „Krone“ zitiert, soll der Jugendliche „typische Anzeichen eines Psychopathen“ aufgewiesen haben, als er auf seine Mutter losging.

Junger Mann gestand Tat

Nach der Tötungsserie im Sommer hatte sich der 17-Jährige im Dezember gestellt. Er kam in eine Polizeiinspektion und gab die Taten zu. Ab Juli 2023 hielt der junge Mann gezielt nach den Opfern Ausschau, wie die Polizei ermittelte. Das Messer versteckte er am Knöchel und streifte vermummt durch die Nacht. Bei den Messerattacken auf die Schlafenden waren ein 56- und ein 55-Jähriger getötet worden. Eine 51-jährige Frau wurde schwer verletzt. (APA)

https://www.diepresse.com/18435599/obdachlose-getoetet-17-jaehriger-laut-gutachten-nicht-schuldfaehig

--Methodios (Diskussion) 11:34, 29. Mai 2024 (CEST)Beantworten