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Lokales Extremum/Richtungsableitung/Totales Differential/Fakt

Aus Wikiversity
Notwendiges Kriterium für Extrema

Es sei V ein endlichdimensionaler reeller Vektorraum und  GV  eine offene Teilmenge. Es sei

f:G

eine Funktion, die im Punkt  PG  ein lokales Extremum besitzt. Dann gelten folgende Aussagen.

  1. Wenn f in P in Richtung  vV  differenzierbar ist, so ist
    (Dvf)(P)=0.
  2. Wenn f in P total differenzierbar ist, so verschwindet das totale Differential, also
    (Df)P=0.