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Lokales Extremum/Richtungsableitung/Totales Differential/Fakt/Beweis

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Beweis

(1) Zu  vV  betrachten wir die Funktion

h:I,th(t)=f(P+tv),

wobei I ein geeignetes reelles Intervall ist. Da die Funktion f in P ein lokales Extremum besitzt, besitzt die Funktion h in  t=0  ebenfalls ein lokales Extremum. Nach Voraussetzung ist h differenzierbar und nach Fakt ist  h(0)=0.  Diese Ableitung stimmt aber mit der Richtungsableitung überein, also ist

(Dvf)(P)=h(0)=0.

(2) folgt aus (1) aufgrund von Fakt.