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Mathematik für Anwender 2/Gemischte Definitionsabfrage/11/Aufgabe/Lösung


  1. Eine Differentialgleichung der Form
    y′=g(t)y+h(t)

    mit zwei auf einem Intervall I⊆ℝ definierten Funktionen t↦g(t) und t↦h(t) heißt inhomogene lineare gewöhnliche Differentialgleichung.

  2. Eine Teilmenge U⊆M heißt offen, wenn für jedes x∈U ein ϵ>0 mit
    U(x,ϵ)⊆U

    existiert.

  3. Die Abbildung f heißt in t∈I differenzierbar, wenn der Limes
    limh→0f(t+h)−f(t)h

    existiert.

  4. Es sei
    v′=Mv

    mit

    M∈Matn×n(𝕂)

    eine lineare gewöhnliche Differentialgleichung mit konstanten Koeffizienten. Dann nennt man das charakteristische Polynom

    χM=det⁡(tEn−M)

    auch das charakteristische Polynom der Differentialgleichung.

  5. Der Gradient von f in P ist der eindeutig bestimmte Vektor w∈V mit
    (Df)P(v)=⟨w,v⟩

    für alle v∈V.

  6. Die Integrabilitätsbedingung besagt, dass
    ∂Gi∂xj(P)=∂Gj∂xi(P)

    für alle  P∈U  und alle i,j gilt.