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Projektiver Raum/R/Kählermodul/Fakt/Beweis

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Beweis

Wir bezeichnen die Kerngarbe links, die wir als Kähler-Modul nachweisen wollen, mit

𝒮=Syz(X0,,Xn).

Die angegebene Abbildung d (die ja von der universellen Derivation auf dem n+1-dimensionalen Raum herrührt) macht aus einer Funktion vom Grad 0 eine Funktion vom Grad 1, was man direkt für (rationale) Monome überprüfen kann. Daher liegt eine R-lineare Abbildung

d:Γ(U,𝒪Rn)Γ(U,𝒪Rn(1)n+1)

vor. Die Leibnizregel überträgt sich hierher, da ja die partiellen Ableitungen die Leibnizregel erfüllen. Es ist zu zeigen, dass das Bild von d im Kern der hinteren Abbildung landet. Für ein Monom Xν vom Grad 0 ist aber

j=0nXjXνXj=j=0n(νjXν)=(j=0nνj)Xν=0.

Betrachten wir die Situation auf D+(X0) und setzen wir  Yj=XjX0.  Dann ist unter Verwendung von Beispiel und Beispiel

Γ(D+(X0),𝒮)=kern(Γ(D+(X0),𝒪Rn(1))n+1X0,X1,,XnΓ(D+(X0),𝒪Rn))=kern((R[X0,X1,,Xn]X0)1(R[X0,X1,,Xn]X0)1X0,X1,,Xn(R[X0,X1,,Xn]X0)0)=kern(R[Y1,,Yn]X01R[Y1,,Yn]X01X0,X0Y1,,X0YnR[Y1,,Yn])R[Y1,,Yn]R[Y1,,Yn],

wobei zuletzt n Summanden stehen und darin das Tupel (P1,,Pn) dem Tupel (i=1nPiYiX01,P1X01,,PnX01) des Kerns entspricht. Unter der Abbildung d wird das Monom

Yμ=(X1X0)μ1(XnX0)μn=X0j=1nμjX1μ1XnμnΓ(D+(X0),𝒪Rn)

auf das Element

((j=1nμj)X0j=1nμj1X1μ1Xnμn,μ1X0j=1nμjX1μ11X2μ2Xnμn,,μnX0j=1nμjX1μ1X2μ2Xnμn1)

abgebildet. Dieses entspricht unter der oben beschriebenen Identifizierung (also die erste Komponente weglassen und mit X0 multiplizieren) einfach dem Tupel der Ableitungen nach den Variablen Yj. Also liegt nach Fakt die universelle Derivation des Polynomrings R[Y1,,Yn] vor.