(1). Es seien bzw. die Grenzwerte der beiden Folgen. Sei
vorgegeben. Wegen der Konvergenz der ersten Folge gibt es zu
ein derart, dass für alle
die Abschätzung
gilt. Ebenso gibt es wegen der Konvergenz der zweiten Folge zu
ein derart, dass für alle
die Abschätzung
gilt. Sei
Dann gilt für alle
(unter Verwendung der
Dreiecksungleichung)
die Abschätzung
(2). Sei
vorgegeben. Die konvergente Folge ist nach
Fakt
insbesondere
beschränkt
und daher existiert ein
mit
für alle
.
Sei
und .
Wir setzen
.
Aufgrund der Konvergenz gibt es natürliche Zahlen
und
mit
Diese Abschätzungen gelten dann auch für alle
.
Für diese Zahlen gilt daher
definierte Folge und wollen wissen, ob und gegebenenfalls wogegen sie konvergiert. Man kann
Fakt
nicht unmittelbar anwenden, da weder der Zähler noch der Nenner konvergiert. Allerdings kann man den folgenden Trick anwenden, man schreibt
In dieser Form sind die Zähler- und die Nennerfolge konvergent, und zwar gegen
bzw. ,
und daher konvergiert die Folge gegen .