Wir formulieren in der Sprache der linearen Algebra die Strahlensätze. Dabei legen wir einen zweidimensionalen euklidischen Vektorraum zugrunde, der die Längenmessung von Strecken erlaubt. Zwei affine Geraden heißen parallel, wenn sie von dem gleichen Vektor aufgespannt werden. Wir formulieren die Strahlensätze so, dass der Schnittpunkt der Strahlen der Nullpunkt ist. Dies kann man stets erreichen, indem man den Schnittpunkt in den Nullpunkt verschiebt, wobei sich die Längen nicht verändern.
Es sei ein zweidimensionaler
euklidischer Vektorraum
und es seien von verschiedene Vektoren und sei sowohl zu als auch zu linear unabhängig
sei. Es seien
und
die durch
und
definierten Geraden
(die Strahlen)
und es seien
und
Punkte in mit den zugehörigen parallelen Geraden
und
. Die Schnittpunkte der Geraden
(die aufgrund der Voraussetzungen eindeutig existieren)
seien
Ohne Einschränkung sei
,
und
,
da dies die beteiligten Geraden nicht ändert. Wir schreiben
.
Es ist
und somit ist
Dieser Punkt gehört sowohl zu als auch zu , was bedeutet, dass es sich um den Punkt handelt. Es ist also
und daher
Der vorstehende Satz besagt insbesondere, dass sich in der beschriebenen Situation entsprechende Seitenlängen der beiden Dreiecke
und
zueinander in der gleichen Weise verhalten. Die Dreiecke sind ähnlich, und zwar geht das Dreieck aus dem Dreieck durch eine Streckung mit dem Streckungsfaktor hervor. Dieser Streckungsfaktor tritt bei sämtlichen Streckenverhältnissen wieder auf.
Es sei ein zweidimensionaler
euklidischer Vektorraum
und es seien von verschiedene Vektoren und sei sowohl zu als auch zu linear unabhängig
sei. Es seien
und
die durch
und
definierten Geraden
(die Strahlen)
und es seien
und
Punkte in mit den zugehörigen parallelen Geraden
und
. Die Schnittpunkte der Geraden seien
Es sei ein zweidimensionaler
euklidischer Vektorraum
und es seien von verschiedene Vektoren und es sei linear unabhängig
zu jedem dieser Vektoren. Es seien
, ,
die durch die definierten Geraden
(die Strahlen)
und es seien
und
Punkte in mit den zugehörigen parallelen Geraden
und
. Die Schnittpunkte der Geraden
(die aufgrund der Voraussetzungen eindeutig bestimmt sind) seien