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Extrema/Nebenbedingung/Allgemein/Fakt/Beweis

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Beweis

Wir wenden den Satz über implizite Abbildungen auf den Punkt  aM  an. Es gibt also eine offene Menge aW, WU, eine offene Menge  Vnm  und eine stetig differenzierbare Abbildung

ψ:VW

derart, dass  ψ(V)MW  ist und ψ eine Bijektion

ψ:VMW

induziert. Dabei ist ψ in jedem Punkt  QV  regulär und für das totale Differential von ψ gilt

(Df)ψ(Q)(Dψ)Q=0.

Da h|M in a ein lokales Extremum besitzt, besitzt auch hψ in  Q=ψ1(a)  (also a=ψ(Q)) ein lokales Extremum. Nach Fakt  (2) ist daher

(D(hψ))Q=(Dh)ψ(Q)(Dψ)Q=0.

Somit ist einerseits

bild(Dψ)Qkern(Dh)a

und andererseits

bild(Dψ)Q=kern(Df)a=TaM.

Der Zusatz folgt, da kern(Df)a der Durchschnitt der kern(Dfi)a,i=1,,m, ist und somit

i=1mkern(Dfi)akern(Dh)a

gilt. Nach Aufgabe folgt daraus, dass (Dh)a zu dem von (Df1)a,,(Dfm)a erzeugten Untervektorraum gehört.