Da die Grenzfunktion nach Fakt stetig ist, existiert das bestimmte Integral rechts nach Fakt. Für jedes ϵ > 0 {\displaystyle {}\epsilon >0} gibt es ein n 0 {\displaystyle {}n_{0}} mit
für alle n ≥ n 0 {\displaystyle {}n\geq n_{0}} und alle t ∈ [ a , b ] {\displaystyle {}t\in [a,b]} . Daher gilt für diese n {\displaystyle {}n} die Abschätzung unter Verwendung von Fakt (3) und Fakt (6)