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Gruppentheorie/Links und Rechtsnebenklassen/Einführung/Textabschnitt

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Es sei G eine Gruppe und  HG  eine Untergruppe. Wir setzen  xHy  (und sagen, dass x und y äquivalent sind), wenn  x1yH

Dies ist in der Tat eine Äquivalenzrelation: Aus  x1x=eGH  folgt, dass diese Relation reflexiv ist. Aus  x1yH  folgt sofort  y1x=(x1y)1H  und aus  x1yH  und  y1zH  folgt  x1z=(x1y)(y1z)H


Es sei G eine Gruppe und  HG  eine Untergruppe. Dann heißt zu jedem  xG  die Teilmenge

xH={xhhH}

die Linksnebenklasse von x in G bezüglich H. Jede Teilmenge von dieser Form heißt Linksnebenklasse. Entsprechend heißt eine Menge der Form

Hx={hxhH}

Rechtsnebenklasse (zu x).

Die Äquivalenzklassen zu der oben definierten Äquivalenzrelation sind wegen

[x]={yGxy}={yGx1yH}={yGes gibt hH mit x1y=h}={yGes gibt hH mit y=xh}=xH

genau die Linksnebenklassen. Die Linksnebenklassen bilden somit eine disjunkte Zerlegung (eine Partition) von G. Dies gilt ebenso für die Rechtsnebenklassen. Im kommutativen Fall muss man nicht zwischen Links- und Rechtsnebenklassen unterscheiden.


Lemma  

Es sei G eine Gruppe und  HG  eine Untergruppe. Es seien  x,yG  Elemente.

Dann sind folgende Aussagen äquivalent.

  1.  xyH
  2.  yxH
  3.  y1xH
  4.  x1yH
  5.  xHyH
  6.  xHy
  7.  xH=yH

Beweis  

Die Äquivalenz von (1) und (3) (und die von (2) und (4)) folgt aus Multiplikation mit y1 bzw. mit y. Die Äquivalenz von (3) und (4) folgt durch Übergang zum Inversen. Aus (1) folgt (5) wegen  1H.  Wenn (5) erfüllt ist, so bedeutet das  xh1=yh2  mit gewissen  h1,h2H.  Damit ist  x=yh2h11  und (1) ist erfüllt. (4) und (6) sind nach Definition äquivalent. Da die Linksnebenklassen die Äquivalenzklassen sind, ergibt sich die Äquivalenz von (5) und (7).