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Gruppentheorie/Links und Rechtsnebenklassen/Einführung/Textabschnitt

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Es sei eine Gruppe und    eine Untergruppe. Wir setzen    (und sagen, dass und äquivalent sind) wenn  

Dies ist in der Tat eine Äquivalenzrelation: Aus    folgt, dass diese Relation reflexiv ist. Aus    folgt sofort    und aus    und    folgt  


Es sei eine Gruppe und    eine Untergruppe. Dann heißt zu jedem    die Teilmenge

die Linksnebenklasse von in bezüglich . Jede Teilmenge von dieser Form heißt Linksnebenklasse. Entsprechend heißt eine Menge der Form

Rechtsnebenklasse (zu ).

Die Äquivalenzklassen zu der oben definierten Äquivalenzrelation sind wegen

genau die Linksnebenklassen. Die Linksnebenklassen bilden somit eine disjunkte Zerlegung (eine Partition) von . Dies gilt ebenso für die Rechtsnebenklassen. Im kommutativen Fall muss man nicht zwischen Links- und Rechtsnebenklassen unterscheiden.


Es sei eine Gruppe und    eine Untergruppe. Es seien    Elemente.

Dann sind folgende Aussagen äquivalent.

  1.  
  2.  
  3.  
  4.  
  5.  
  6.  
  7.  

Die Äquivalenz von und (und die von und ) folgt aus Multiplikation mit bzw. mit . Die Äquivalenz von und folgt durch Übergang zum Inversen. Aus folgt wegen  .  Wenn erfüllt ist, so bedeutet das    mit gewissen  .  Damit ist    und ist erfüllt. (4) und (6) sind nach Definition äquivalent. Da die Linksnebenklassen die Äquivalenzklassen sind, ergibt sich die Äquivalenz von (5) und (7).