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Intervall/Stetige Funktion/Ist Riemann integrierbar/Fakt/Beweis

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Beweis

Wir können annehmen, dass das Intervall kompakt ist, sagen wir  I=[a,b].  Die stetige Funktion f ist auf diesem kompakten Intervall beschränkt nach Fakt. Daher gibt es obere und untere Treppenfunktionen und daher existieren Oberintegral und Unterintegral. Wir müssen zeigen, dass sie übereinstimmen.  Dazu genügt es, zu einem gegebenen  ϵ>0  eine untere und eine obere Treppenfunktion für f anzugeben derart, dass die Differenz ihrer Treppenintegrale ϵ ist. Nach Fakt ist f gleichmäßig stetig. Daher gibt es zu  ϵ=ϵba  ein  δ>0  derart, dass für alle x,xI mit d(x,x)δ die Abschätzung  d(f(x),f(x))ϵ  gilt. Es sei nun  n  so, dass  banδ  ist, und betrachten wir die Unterteilung des Intervalls mit den Punkten  ai=a+iban.  Auf den Teilintervallen [ai1,ai], i=1,,n, ist der Abstand zwischen dem Maximum

ti=max(f(x),ai1xai)

und dem Minimum

si=min(f(x),ai1xai)

kleiner/gleich ϵ. Die zu diesen Werten gehörigen Treppenfunktionen, also

t(x):={ti für x[ai1,ai[ und 1in1,tn für x[an1,an],

und

s(x):={si für x[ai1,ai[ und 1in1,sn für x[an1,an],

sind dann eine obere bzw. untere Treppenfunktion zu f. Die Differenz zwischen den zugehörigen Ober- und Untersummen ist dann

i=1ntibani=1nsiban=i=1n(tisi)bani=1nϵban=i=1nϵn=ϵ.