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Kreisteilungskörper/Primzahl/Einheitswurzel/Diskriminante/Fakt/Beweis

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Beweis

Das p-te Kreisteilungspolynom ist

Φp=Xp1+Xp2++X2+X+1=(Xζ)(Xζ2)(Xζp1).

Es ist nach Fakt

Δ(1,ζ,ζ2,,ζp2)=0i<jp2(ζiζj)2=±0i,jp2,ij(ζiζj).

Wenn man die Übergangsmatrix zwischen den beiden Basen 1,ζ,ζ2,,ζp2 und ζ,ζ2,,ζp2,ζp1 betrachtet, so ist deren Determinante gleich ±1 und deshalb kann man wegen Fakt genauso gut ±1i,jp1,ij(ζiζj) berechnen.

Wir verwenden nun zwei verschiedene Möglichkeiten, die Ableitung des Kreisteilungspolynoms zu bestimmen. Die Ableitung von Φp ist nach der Produktregel gleich

k=1p1(Xζ)(Xζ2)(Xζp1)/(Xζk).

Wenn man darin ζi, i=1,,p1, einsetzt, so werden alle Summanden mit der einzigen Ausnahme für  k=i  zu 0, und der verbleibende Summand ist

Φp(ζi)=1jp1,ji(ζiζj).

Somit ist die Diskriminante gleich

±i=1p1Φp(ζi)=±φΦp(φ(ζ))=±φφ(Φp(ζ))=±N(Φp(ζ)),

wobei φ die Galoisgruppe von Kp über durchläuft und Fakt verwendet wurde.

Aufgrund von

Xp1=(X1)Φp

gilt für die Ableitung auch die Beziehung

pXp1=(X1)ΦpΦp.

Wenn man darin ζ einsetzt, so erhält man

pζp1=pζ1=(ζ1)Φp(ζ)

und somit

Φp(ζ)=pζ1(ζ1)1.

Die Norm von ζ1 ist

N(ζ1)=k=1p1(ζk1)=±Φp(1)=±p.

Deshalb ist die Diskriminante nach Fakt und Fakt gleich

±N(Φp(ζ))=±N(pζ1(ζ1)1)=±N(p)N(ζ1)N((ζ1)1)=±pp11p=±pp2.