Kurs:Topologische Invertierbarkeitskriterien/Satz - TKP und Gaugefunktionale

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Satz TKP und Gaugefunktionale[Bearbeiten]

Sei und gegeben. Wenn es ein gibt, so dass für alle ein mit

existiert, so ist ein -singuläres Element.

Bemerkung - Negation der Singularitätbedingung[Bearbeiten]

Der obige Satz wird über die Kontraposition bewiesen, indem man annimmt, dass ein Element ein -reguläres Element ist, und dann die Negation der obigen Aussage gilt.

Beweis - Satz TKP-Eigenschaft Gaugefunktionale[Bearbeiten]

Der obige Satz wird über die Kontraposition bewiesen und die Eigenschaften der Hömöomorphie der Einbettung bzgl. einer Algebraerweiterung, in der ein invertierbar ist.


Beweis[Bearbeiten]

Seien , , eine -Erweiterung von und sei das Inverse zu . Ohne Einschränkung sind die obigen Gaugefunktionalsysteme unital positiv.

Beweis 1: Äquivalentes Gaugefunktionalsystem[Bearbeiten]

Man betrachtet das auf der Algebraerweiterung definierte Gaugefunktionalsystem und induziert damit ein Gaugefunktionalsystem auf , das zu dem gegebenen Gaugefunktionalsystem äquivalent ist.

Beweis 2: Definition äquivalentes Gaugefunktionalsystem[Bearbeiten]

Das von auf induzierte Gaugefunktionalsystem wird mit dem Algebraisomorphismus definiert (siehe Algebraerweiterung) d.h.

Beweis 3: Homöomorphie - Äquivalenz Gaugefunktionalsystem[Bearbeiten]

Da ein Algebraisomorphismus ist und homöomorph zu ist, liefert die Stetigkeit von und die Äquivalenz der Gaugefunktionalsysteme und .

Beweis 4 - Definition von Stetigkeitssequenzen[Bearbeiten]

Nun definiert man damit folgendes System mit den Funktionalen

Beweis 5 - Stetigkeit der Multiplikation[Bearbeiten]

Für alle gibt es , sodass für alle gilt

Beweis 6 - Anwendung auf die Gaugefunktionale[Bearbeiten]

Man erhält über die Stetigkeit der Multiplikation folgende Ungleichungen:

Beweis 7 - Unitale Positivität[Bearbeiten]

Unter Verwendung der Unitalen Positivität der verwendeten Gaugfunktionalsysteme erhält man insbesondere:

Beweis 8 - Äquivalenz der Gaugefunktionalsysteme[Bearbeiten]

Insgesamt gilt die folgende Abschätzung durch die Äquivalenz der Gaugefunktionalsysteme auch für das gegebene Gaugefunktionalsystem , denn für alle gibt es eine Konstante und eine mit

Beweis 9 - TKP-Negation - Ungleichung[Bearbeiten]

Für diese gibt es eine Konstante und ein

Beweis 10 - Äquivalenz der Gaugefunktionalsysteme[Bearbeiten]

Dann gibt es wieder mit der Äquivalenz der Gaugefunktionalsysteme gibt es ein eine Konstante mit

Beweis 11 - Äquivalenz der Gaugefunktionalsysteme[Bearbeiten]

Insgesamt erhält man für alle gibt es ein und Konstanten die analoge Ungleichung für das Gaugefunktionalsystem für alle :

Beweis 12 - Umformung der Regularitäteigenschaft[Bearbeiten]

Die obige Ungleichung gilt ohne Einschränkung für . Für kann man die obige Gleichung wie folgt umformen:

Beweis 12 - Normiertheit[Bearbeiten]

Das Infimum wird auch bei -Gaugefunktionalen für alle gebildet, denn es gilt:

Beweis 13 - Infimumbildung[Bearbeiten]

Für als -reguläres Element kann man nun das Infimumbildung über alle bilden und man erhält für alle ein und Konstanten , sodass für alle gilt:

Beweis 14 - Negation der Regularitäteigenschaft[Bearbeiten]

Negation der Aussage (13) liefert dann: Es gibt ein gibt, so dass für alle ein mit

Damit folgt die Behauptung.

Siehe auch[Bearbeiten]

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