Quadratische Matrix/Rang/Invertierbar/Linear unabhängig/Fakt/Beweis
Erscheinungsbild
Beweis
Die Äquivalenz von (2), (3) und (4) folgt aus der Definition und aus
Fakt.
Für die Äquivalenz von (1) und (2) betrachten wir die durch definierte
lineare Abbildung
Die Eigenschaft, dass der Spaltenrang gleich ist, ist äquivalent zur Surjektivität der Abbildung, die aufgrund von
Fakt äquivalent zur Bijektivität der Abbildung ist. Die Bijektivität ist nach
Fakt
äquivalent zur
Invertierbarkeit
der Matrix.