Zum Inhalt springen

Gewöhnliche Differentialgleichung/Getrennte Variablen/Lösungsexistenz/Fakt/Beweis

Aus Wikiversity
Beweis

Da h stetig ist und keine Nullstelle besitzt, ist h bzw. 1h nach dem Zwischenwertsatz entweder stets positiv oder stets negativ, sodass H nach Fakt streng monoton und daher nach Aufgabe injektiv (also bijektiv auf sein Bild) ist.
Sei  y(t)=H1(G(t))  wie angegeben. Dann ist nach Fakt und Fakt

y(t)=G(t)H(H1(G(t)))=g(t)1h(H1(G(t)))=g(t)h(H1(G(t)))=g(t)h(y(t)),

sodass in der Tat eine Lösung vorliegt.
Es sei nun y(t) eine differenzierbare Funktion, die die Differentialgleichung erfüllt. Daraus folgt

t1t2g(t)dt=t1t2y(t)h(y(t))dt=y(t1)y(t2)1h(z)dz,

wobei wir die Substitution  z=y(t)  angewendet haben. Für die zugehörigen Stammfunktionen (mit den unteren Integralgrenzen t1 bzw. y(t1)) bedeutet dies  G(t)=H(y(t)),  also ist  y(t)=H1(G(t))
Um die Anfangsbedingung zu erfüllen, kann man t0 bzw. y0 als untere Integralgrenzen wählen. Wir zeigen, dass dies die einzige Lösung ist. Es seien also H und H~ zwei Stammfunktionen zu 1h und G und G~ zwei Stammfunktionen zu g derart, dass sowohl y(t)=H1(G(t)) als auch y~(t)=H~1(G~(t)) die Anfangsbedingung erfüllen. D.h. die beiden Funktionen stimmen zum Zeitpunkt t0 überein. Da sich Stammfunktionen nur um eine Konstante unterscheiden, können wir H~=H+c und G~=G+d mit zwei Konstanten  c,d  ansetzen. Es gilt also einerseits  H(y(t))=G(t)  und andererseits  H(y~(t))+c=H~(y~(t))=G~(t)=G(t)+d,  sodass  H(y~(t))H(y(t))=dc  gilt, woraus wegen  y~(t0)=y(t0)  sofort  c=d  folgt. Also ist  H(y~(t))=G(t)=H(y(t))  und somit wegen der Injektivität von H auch  y~(t)=y(t)  für alle t.