Beweis
Von (1) nach (2). Das charakteristische Polynom von
ist gleich dem charakteristischen Polynom
, wobei
eine beschreibende Matrix bezüglich einer beliebigen Basis ist. Wir können also annehmen, dass
eine obere Dreiecksmatrix ist. Dann ist nach
Fakt
das charakteristische Polynom das Produkt der Linearfaktoren zu den Diagonaleinträgen.
Von (2) nach (1). Wir beweisen die Aussage durch Induktion nach
, wobei die Fälle
-

klar sind. Nach Voraussetzung und nach
Fakt
besitzt
einen Eigenwert, sagen wir
. Nach
Fakt
gibt es einen
-dimensionalen
Untervektorraum
-

der
-invariant.
Es sei
eine
Basis
von
, die wir durch
zu einer Basis von
ergänzen. Bezüglich dieser Basis wird
durch eine Matrix der Gestalt
-
beschrieben. Die
-Untermatrix beschreibt dabei die Einschränkung
von
auf
bezüglich der gegebenen Basis. Da man das charakteristische Polynom mit jeder beschreibenden Matrix ausrechnen kann, ist
(Entwicklung nach der letzten Zeile)
-

Daher muss auch das charakteristische Polynom
in Linearfaktoren zerfallen. Wir können also auf
-
die Induktionsvoraussetzung anwenden und erhalten das Resultat.