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Integrierbare Funktionen/Auf Maßraum/Über Maß des Subgraphen/Zusammenhang zu Riemann-Integral/Textabschnitt

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Es sei

eine messbare Riemann-integrierbare Funktion.

Dann gilt

Wir nehmen an, dass nichtnegativ ist. Es seien

eine obere bzw. eine untere Treppenfunktion, wobei wir die untere Treppenfunktion ebenfalls als nichtnegativ annehmen können. Dann gilt aufgrund der Monotonie des Maßes die Beziehung

Die beiden Subgraphen zu den Treppenfunktionen und sind dabei jeweils eine endliche disjunkte Vereinigung von (halboffenen) Rechtecken. Daher sind die beiden äußeren Integrale aufgrund der Definition des Produktmaßes gleich dem Treppenintegral. Somit ist das Integral kleiner/gleich jedem oberen Treppenintegral und größer/gleich jedem unteren Treppenintegral von . Diese Abschätzungen gelten dann auch für das Infimum der oberen Treppenintegrale bzw. das Supremum der unteren Treppenintegrale. Da diese aufgrund der Riemann-Integrierbarkeit übereinsimmen, muss das maßtheoretische Integral gleich dem Riemann-Integral sein.


Auf die Voraussetzung, dass die Riemann-integrierbare Funktion messbar ist, kann man dabei nicht verzichten.