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Kurs:Topologische Invertierbarkeitskriterien/Koeffizientenlemma der Cauchy-Multiplikation

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Einleitung

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Zielsetzung

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Diese Lerneinheit bereitet mit einer Abschätzung und induktiven Definition von positiven Konstanten die Stetigkeit von Gaugefunktional, Quasihalbnorm und Halbnormen auf der Polynomalgebra vor, wobei die Koeffizienten von zwei Gaugefunktionalen bzgl. der LC-Stetigkeit der Cauchy-Multiplikation, PC-Stetigkeit der Cauchy-Multiplikation und allgemein der T-Stetigkeit der Cauchy-Multiplikation nachgewiesen werden kann.

Koeffizientenlemma: Cauchy-Multiplikation

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Sei eine topologische Algebra mit dem basiserzeugenden Quasihalbnormensystem . Sei eine Stetigkeitskonstante der Addition einer Quasihalbnorm , und zwei Folgen positiver Zahlen, dann gibt es eine Folge von positiven Zahlen, die folgende zwei Eigenschaften erfüllt:

  • (KL1) für alle
  • (KL2) für alle .

Beweis

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Der Beweis definiert die Koeffizientenfolge induktiv definiert.

Definition der ersten Folgenkomponente

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Man definiert das erste Folgenkomponenten und erhält damit die Bedingung (KL1) . Ferner gilt für alle mit : Denn es gilt dann und damit:

Voraussetzungen für die nächste Folgenkomponente

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Sei nun die -te Folgenkomponente bereits definiert, damit und es gelten für alle die Bedingungen :

  • (KL1) für alle
  • (KL2) für alle .

Definition des nächsten Folgenkomponente

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Da (KL1) und (KL2) für gelten, definiert man nun über :

Bemerkung zu den Maxima

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  • sorgt insbesondere für die Abschätzung bzgl. der Stetigkeit der Addtion mit der Stetigkeitskonstante und bei der induktiven Definition für .
  • ist für die Stetigkeit der Cauchy-Multiplikation wesentlich, wenn einer der beiden Indizes und der jeweils anderen kleiner als ist.
  • Der Term erlaubt eine Abschätzung des Cauchy-Produktes für mit

Gültigkeit von (KL1)

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Mit der Maximumdefinition erhält man unmittelbar , da als definiert wurde.

Gültigkeit von (KL2) - Fallunterscheidung

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Für die Gültigkeit von (KL2) mit muss man nur die Fälle untersuchen, bei denen oder gilt. Die Fälle gelten nach Voraussetzung. Wir verwenden eine Fallunterscheidung für:

  • (KL2-F1) und bzw. und
  • (KL2-F2) und wird bei der Abschätzung über:

Gültigkeit von (KL2-F1) - Fallunterscheidung 1

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Damit ergibt sich für alle . Ferner gilt . Also gilt und für und bzw. . Für ergibt sich die Behauptung nach Voraussetzung.

Aufgaben für Studierende

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Betrachten Sie die Cauchy-Multiplikation auf der Polynomalgebra und erläutern Sie, wie man die Koeffizienten der Gaugefunktionale für pseudokonvexe Algebren definieren kann (siehe auch LC-Stetigkeit und PC-Stetigkeit des Cauchy-Produkt.

Siehe auch

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Seiteninformation

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