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Riemannsche Flächen/Meromorphe Funktionen/Holomorphe Abbildungen nach P1/Textabschnitt

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Satz  

Es sei X eine zusammenhängende riemannsche Fläche.

Dann gibt es eine natürliche Korrespondenz zwischen meromorphen Funktionen auf X und holomorphen Abbildungen von X nach 1, die nicht konstant gleich sind.

Einer meromorphen Funktion f wird dabei die Abbildung zugeordnet, die auf dem polstellenfreien Ort die holomorphe Funktion

XPol(f)1

ist und die die Polstellen von f auf abbildet.

Beweis  

Es liegt unmittelbar die holomorphe Funktion

XPol(f)1

vor. Das die beschriebene Fortsetzung nach 1 ebenfalls holomorph ist, kann man für jeden einzelnen Punkt P, an dem ein Pol vorliegt, nachweisen. Es habe also f einen Pol in P und sei  PUX  eine offene Kreisscheibenumgebung, auf der f keine Nullstelle und keinen weiteren Pol besitze. Es besitzt dann f auf U (bzw. dem zugehörigen Kartenbild) eine Laurent-Entwicklung n=kcnzn mit  k  und  ck0.  Wir schreiben

f=n=kcnzn=zk(m=0ck+mzm)=zkg(z).

Es ist g(z) holomorph ohne Nullstelle und daher ist

1g(z)=h(z)

holomorph (auf einer eventuell kleineren Umgebung). Die zusammengesetzte Abbildung

U{0}f×ww11

ist zzkh(z). Diese lässt sich durch 00 holomorph fortsetzen. Da sich die projektive Gerade aus den beiden mit der Identifizierung  z=w1  auf × zusammenklebt, liegt eine wohldefinierte Abbildung in die projektive Gerade vor.


Zu einer meromorphen Funktion f auf einer zusammenhängenden riemannschen Fläche X versteht man unter der Gesamtnullstellenordnung einfach die Gesamtnullstellenordnung der zugehörigen holomorphen Funktion (auf dem maximalen Definitionsbereich), also die Summe xφ1(0)Verz(x|0), falls diese endlich ist. Hierbei werden die Nullstellen von f zusammen mit ihren jeweiligen Ordnungen gezählt, die man aus der Potenzreihenentwicklung ablesen kann. Die Gesamtpolstellenordnung von f ist entsprechend die Summe xPol(f)kx, wenn kx die Startordnung der Laurent-Entwicklung von f in x bezeichnet. Diese Gesamtpolstellenordnung kann man wiederum als Gesamtordnung über der zugehörigen holomorphen Abbildung nach 1 auffassen, siehe Aufgabe.



Korollar  

Es sei f eine nichtkonstante meromorphe Funktion auf der zusammenhängenden kompakten riemannschen Fläche X.

Dann stimmt die Gesamtnullstellenordnung von f mit der Gesamtpolstellenordnung von f überein.

Beweis  

Dies folgt unter Verwendung von Fakt und Aufgabe aus Fakt.