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Differenzierbare Mannigfaltigkeit/Rand/Orientierung/Textabschnitt

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Der ℝn sei mit der durch die Standardvektoren e1,…,en gegebenen Orientierung versehen, ferner sei der Halbraum

H≤0={x∈ℝn∣x1≤0}

als der „innere Halbraum“ ausgezeichnet. Dann nennt man die auf der Hyperebene (also dem Rand der berandeten Mannigfaltigkeit H≤0)

E={x∈ℝn∣x1=0}

durch die Basis e2,…,en definierte Orientierung die Orientierung durch die äußere Normale. Eine beliebige Basis v2,…,vn von E repräsentiert diese Orientierung genau dann, wenn für einen beliebigen Vektor  v∈H+  (das bedeutet, nach „außen“, also raus aus dem Halbraum zu zeigen) die Basis v,v2,…,vn (also v zuerst) von ℝn die Ausgangsorientierung repräsentiert .[1]

Dieser Zusammenhang zwischen Orientierungen auf einem reellen Vektorraum und Orientierungen auf dem Rand eines Halbraumes überträgt sich auf Mannigfaltigkeiten mit Rand. Wichtig ist dabei, dass der Tangentialraum TPM in einem Randpunkt P eine kanonische Hyperebene enthält, nämlich den Tangentialraum TP(∂M) des Randes. Die Mannigfaltigkeit definiert dabei eine „innere“ und eine „äußere Hälfte“ des Tangentialraumes.



Satz  

Es sei M eine differenzierbare Mannigfaltigkeit mit Rand, die eine Orientierung trage.

Dann trägt auch die Randmannigfaltigkeit eine kanonische Orientierung, nämlich diejenige, die auf jeder Karte durch die äußere Normale festgelegt ist.

Beweis  

Für jede (orientierte) Karte

α:U⟶V

zu  U⊆M  offen wird die induzierte Karte

U∩∂M⟶V∩∂H

mit der Orientierung durch die äußere Normale auf ∂H versehen. Nach Voraussetzung besitzen sämtliche Kartenwechsel zu M in jedem Punkt eine positive Fundamentaldeterminante bezüglich der die Orientierungen repräsentierenden Basen, und wir müssen zeigen, dass dies auch für die induzierten Kartenwechsel gilt. Dabei können wir von einem offenen Kartengebiet  P∈U⊆M  und zwei Karten

α1:U⟶V1

und

α2:U⟶V2

ausgehen und die Übergangsabbildung

φ=α2∘α1−1:V1⟶V2

mit offenen Mengen  V1⊆H1⊂ℝn  und  V2⊆H2⊂ℝn  betrachten. Es sei v2,…,vn eine Basis von ∂H1 und  v1∈ℝn  derart, dass v1 die äußere Normale von H1 repräsentiert, dass also v1,v2,…,vn die Orientierung des ℝn repräsentiert (es seien x1,…,xn die zugehörigen Koordinaten); ebenso sollen  w1,w2,…,wn∈H2  die entsprechenden Eigenschaften erfüllen. Wir schreiben die Fundamentalmatrix von φ bezüglich dieser Basen hin, also die Matrix mit den Einträgen

(∂φi∂xj(Q))1≤i,j≤n.

Die Determinante davon ist nach Voraussetzung positiv. Wegen  φ(∂H1)⊆∂H2  gilt für einen Punkt  Q∈∂H1  die Beziehung

∂φ1∂xj(Q)=0

für  j=2,…,n.  Nach dem Entwicklungssatz hängt daher das Vorzeichen der Determinante der Matrix

(∂φi∂xj(Q))2≤i,j≤n,

die die Fundamentalmatrix der Übergangsabbildung der Randkarten

U1∩∂H1⟶U2∩∂H2

(bezüglich der Basen v2,…,vn und w2,…,wn) im Punkt Q ist, nur von ∂φ1∂x1(Q) ab. Dabei gilt mit  Q=(0,a2,…,an)  nach Fakt die Beziehung

∂φ1∂x1(Q)=limϵ→0φ1(ϵ,a2,…,an)ϵ.

Da v1 die äußere Normale repräsentiert, ist bei negativem (betragsmäßig hinreichend kleinen) ϵ der Vektor mit den Koordinaten  (ϵ,a2,…,an)∈H1.  Daher muss der Bildvektor zu H2 gehören und daher ist wiederum  φ1(ϵ,a2,…,an)<0.  Also ist dieser Quotient ≥0, was dann auch für den Limes gilt. Da ein Diffeomorphismus vorliegt, muss der Limes sogar positiv sein, woraus die Aussage folgt.

◻
  1. ↑ Dies ist für eine Halbgerade  H=ℝ≥0⊆ℝ  mit seinem einzigen Randpunkt {0} folgendermaßen zu interpretieren. Die beiden Orientierungen auf {0} sind + und −, und − repräsentiert die Orientierung durch die äußere Normale, da für einen nach außen weisenden Vektor  w∈ℝ−  der entgegengesetzte Vektor −w die Standardorientierung von ℝ repräsentiert. Für den negativen Halbraum ℝ≤0 repräsentiert hingegen im Nullpunkt + die Orientierung durch die äußere Normale.