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Kurs:Kommutative Algebra/Teil I/Vorlesung 8

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Produktringe

Um die Restklassenringe von besser verstehen zu können, insbesondere dann, wenn man n als Produkt von kleineren Zahlen schreiben kann - z.B., wenn die Primfaktorzerlegung bekannt ist -, braucht man den Begriff des Produktringes.


Es seien R1,,Rn kommutative Ringe. Dann heißt das Produkt

R1××Rn,

versehen mit komponentenweiser Addition und Multiplikation, der Produktring der Ri, i=1,,n.

Eng verwandt mit dem Begriff des Produktringes ist das Konzept der idempotenten Elemente.


Ein Element e eines kommutativen Ringes heißt idempotent, wenn  e2=e  gilt.

Die Elemente 0 und 1 sind trivialerweise idempotent, man nennt sie die trivialen idempotenten Elemente. In einem Produktring sind auch diejenigen Elemente, die in allen Komponenten nur den Wert 0 oder 1 besitzen, idempotent, also beispielsweise (1,0). In einem Integritätsbereich gibt es nur die beiden trivialen idempotenten Elemente: Ein idempotentes Element e besitzt die Eigenschaft

e(1e)=ee2=ee=0.

Im nullteilerfreien Fall folgt daraus e=1 oder e=0.



Lemma  

Es sei  R=R1××Rn  ein Produkt aus kommutativen Ringen.

Dann gilt für die Einheitengruppe von R die Beziehung

R×=R1×××Rn×.

Beweis  

Dies ist klar, da ein Element genau dann eine Einheit ist, wenn es in jeder Komponente eine Einheit ist.



Lemma  

Es sei R ein kommutativer Ring und seien  𝔞,𝔟R  Ideale mit  𝔞+𝔟=R

Dann ist

𝔞𝔟=𝔞𝔟.

Beweis  

Die Inklusion gilt immer. Es sei also  x𝔞𝔟  und seien  a𝔞  und  b𝔟  Elemente mit  a+b=1.  Dann ist

x=x1=x(a+b)=xa+xb𝔟𝔞+𝔞𝔟=𝔞𝔟.



Lemma  

Es sei R ein kommutativer Ring und seien 𝔞j, j=1,,n, Ideale mit  𝔞i+𝔞j=R  für alle  ij

Dann ist

R/𝔞1𝔞nR/𝔞1××R/𝔞n.

Beweis  

Der allgemeine Fall folgt aus dem Fall für  n=2,  sodass wir uns darauf beschränken. Die natürliche Abbildung

RR/𝔞×R/𝔟

hat den Durchschnitt 𝔞𝔟 als Kern. Dieser stimmt nach Lemma 8.4 mit dem Produkt 𝔞𝔟 überein und wir erhalten einen injektiven Ringhomomorphismus

R/𝔞𝔟R/𝔞×R/𝔟.

Es ist also noch die Surjektivität nachzuweisen. Es sei dazu (r,s) rechts gegeben. Es seien  a𝔞  und  b𝔟  mit  a+b=1.  Dann ist rar+ssb ein Urbild. Dieses Element wird ja in der ersten Komponente auf

rar+ssb=r+ss(1a)=r+ss=r

abgebildet und entsprechend in der zweiten Komponente auf s.




Restklassenringe von Hauptidealbereichen



Satz  

Es sei R ein Hauptidealbereich und  p0  ein Element. Dann sind folgende Bedingungen äquivalent.

  1. p ist ein Primelement.
  2. R/(p) ist ein Integritätsbereich.
  3. R/(p) ist ein Körper.

Beweis  

Die Äquivalenz (1) (2) gilt in jedem kommutativen Ring (auch für p=0), siehe Aufgabe 7.1, und (3) impliziert natürlich (2). Es sei also (1) erfüllt und sei  aR/(p)  von 0 verschieden. Wir bezeichnen einen Repräsentanten davon in R ebenfalls mit a. Es ist dann  a(p)  und es ergibt sich eine echte Idealinklusion  (p)(a,p).  Ferner können wir  (a,p)=(b)  schreiben, da wir in einem Hauptidealring sind. Es folgt  p=cb.  Da c keine Einheit ist und p prim (also nach Lemma 1.22 auch irreduzibel) ist, muss b eine Einheit sein. Es ist also  (a,p)=(1),  und das bedeutet modulo p, also in R/(p), dass a eine Einheit ist. Also ist R/(p) ein Körper.



Korollar  

Es sei n1 eine natürliche Zahl und /(n) der zugehörige Restklassenring. Dann sind folgende Aussagen äquivalent.

  1. /(n) ist ein Körper.
  2. /(n) ist ein Integritätsbereich.
  3. n ist eine Primzahl.

Beweis  

Dies ist ein Spezialfall von Satz 8.6.


Für die Restklassenringe von Hauptidealbereichen gilt der chinesische Restsatz (für beliebige faktorielle Bereiche gilt er nicht, da das Lemma von Bézout dafür im Allgemeinen nicht gilt).



Satz  

Es sei R ein Hauptidealbereich und fR, f0, ein Element mit kanonischer Primfaktorzerlegung

f=p1r1pkrk.

Dann gilt für den Restklassenring R/(f) die kanonische Isomorphie

R/(f)R/(p1r1)××R/(pkrk).

Beweis  

Wegen pirif gelten die Idealinklusionen  (f)(piri)  und daher gibt es kanonische Ringhomomorphismen

R/(f)R/(piri).

Diese setzen sich zu einem Ringhomomorphismus in den Produktring zusammen, nämlich

R/(f)R/(p1r1)××R/(pkrk),a(amodp1r1,,amodpkrk).

Wir müssen zeigen, dass dieser bijektiv ist. Zur Injektivität sei  aR  derart, dass es in jeder Komponente auf 0 abgebildet wird. Das bedeutet  a(piri)  für alle i. D.h. a ist ein Vielfaches dieser piri und aufgrund der Primfaktorzerlegung folgt, dass a ein Vielfaches von f sein muss. Also ist  a=0  in R/(f).
Zur Surjektivität genügt es nach Aufgabe 8.1 zu zeigen, dass alle Elemente, die in einer Komponente den Wert 1 und in allen anderen Komponenten den Wert 0 haben, im Bild liegen. Es sei also (1,0,,0) vorgegeben. Wegen der Eindeutigkeit der Primfaktorzerlegung sind p1r1 und p2r2pkrk teilerfremd. Daher gibt es nach dem Lemma von Bézout eine Darstellung der Eins, sagen wir

sp1r1+tp2r2pkrk=1.

Betrachten wir  tp2r2pkrk=1sp1r1R.  Das wird unter der Restklassenabbildung in der ersten Komponente auf 1 und in den übrigen Komponenten auf 0 abgebildet, wie gewünscht.



Korollar  

Es sei n eine positive natürliche Zahl mit kanonischer Primfaktorzerlegung

n=p1r1p2r2pkrk

(die pi seien also verschieden und ri1).

Dann induzieren die kanonischen Ringhomomorphismen /(n)/(piri) einen Ringisomorphismus

/(n)/(p1r1)×/(p2r2)××/(pkrk).

Zu gegebenen ganzen Zahlen (a1,a2,,ak) gibt es also genau eine natürliche Zahl  a<n,  die die simultanen Kongruenzen

a=a1modp1r1,a=a2modp2r2,,a=akmodpkrk

löst.

Beweis  

Da die Ringe links und rechts beide endlich sind und die gleiche Anzahl von Elementen haben, nämlich n, genügt es, die Injektivität zu zeigen. Es sei x eine natürliche Zahl, die im Produktring (rechts) zu 0 wird, also modulo piri den Rest 0 hat für alle  i=1,2,,k.  Dann ist x ein Vielfaches von piri für alle  i=1,2,,k,  d.h. in der Primfaktorzerlegung von x muss pi zumindest mit dem Exponenten ri vorkommen. Also muss x nach Korollar 6.8 ein Vielfaches des Produktes sein, also ein Vielfaches von n. Damit ist  x=0  in /(n) und die Abbildung ist injektiv.



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