Stetigkeitssatz für lineare Abbildung - normierte Räumen
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Seien
und
normierte Räume über dem Körper
und
eine lineare Abbildungen, dann sind folgende Aussagen äquivalent:
- (1) T ist stetig in jedem Punkt

- (2) T ist stetig im Nullvektor

- (3) Es existiert ein
mit
für alle
mit 
- (4) Es existiert ein
mit
für alle
,
- (3) Es existiert ein
mit
für alle
mit 
- (3a) Es existiert ein
mit
für alle
mit 
- (3b) Es existiert ein
mit 
- (3c) Die Operatornorm

Ringschluss von (1)
(2)
(3)
(4)
(1)
klar, da der Nullvektor
Wir zeigen die Kontraposition.
- Annahme: Es exisitiert eine Folge
aus der abgeschlossenen Einheitskugel
, die eine unbeschränkte Bildfolge
mit
besitzt.
- Wir folgern dann, dass
in dem Nullvektor
nicht stetig ist.
Annahme, dass die Menge
unbeschränkt ist. D.h. es gibt eine Folge
mit dem Nullvektor
mit
.
Mit dieser unbeschränkten Bildfolge in
erzeugen wir nun ein Nullfolge in
in
, dessen Bildfolgenglieder
auf dem topologischen Rand der Einheitskugel
liegen.
Wir definierten die Folgenglieder
über die
aus Teil 1 wie folgt.

Damit ist die Folge
eine Nullfolge in
, denn es gilt:

Auf der anderen Seite liegen die Folgenglieder der Bildfolge
auf dem Rand der Einheitskugel in
und kann daher keine Nullfolge in
sein, denn es gilt:

Wenn also
gegen den Nullvektor
aus
muss bei einer im Nullvektor
linearen Abbildung
auch die Bildfolge
gegen den Nullvektor
konvergieren. Da aber die Bildfolgenglieder
auf dem Rand der Einheitskugel in
liegen, kann die Bildfolge
nicht gegen den Nullvektor
konvergieren. Damit ist die lineare Abbildung
in
nicht stetig.
Folgerung (3) nach (4) - Fallunterscheidung
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Nach Voraussetzung gilt (3), d.h.: Es existiert ein
mit
für alle
mit
. Man wählt für das gesucht
der Aussage (4) das durch Aussage (3) gegebene
und betrachtet die Fallunterscheidung für
und
:
In Fall 1 weisen wir nach, dass due Ungleichung (4) für den Nullvektor
efüllt ist. Es gilt:

In Fall 2 sei nun
und
beliebig gewählt. Dann liegt der Vektor
auf dem topologischen Rand der abgeschlossenen Einheitskugel
in
, denn es gilt:

Da nun
erfüllt ist, kann die Aussage (3) auf
angewendet werden und man erhält:

Insgesamt erhält man (3):
bzw.
- Nach Voraussetzung gelte (4), d.h. es existiert ein
mit
für alle
.
- Wir zeigen nun, dass die lineare Abbildung
in einem beliebigen Punkt
stetig ist.d
D.h. wir zeigen, dass aus
auch die Konvergenz der Bildfolge
gegen
erfüllt ist. Über dem Limes steht die Norm, bzgl. der die Konvergenz formuliert wird. Dies ist in unendlichdimensionalen Vektorräumen notwendig, da dort Normen nicht notwendigerweise äquivalent sind.
Für den Nachweis der Stetigkeit von
in jedem Punkt aus
sei nun
beliebig gewählt. Ferner sei ein Folge
in
mit
gegeben, die also gegen
bzgl. der Norm
konvergiert. Für den Nachweis der Konvergenz der Bildfolge
gegen
verwenden man die Linearität und die Einschachtelung der Bildfolge durch Verwendung der Ungleichung (4).
Für den Nachweis der Konvergenz der Folge
gegen
wird Abstand zwischen Folgengliedern
und
wie folgt abgeschätzt:
,
da
in
gegen
konvergiert und mit
durch Abschätzung auch
konvergiert.
Damit wurde mit dem Ringschluss die Äquivalenz der Aussagen (1)-(4) nachgewiesen.
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