Exponentialfunktion/Übergang von Z nach Q/Einführung/Textabschnitt

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Zu einer positiven Zahl aus einem angeordneten Körper haben wir die ganzzahlige Exponentialfunktion , , zur Basis besprochen, die einer ganzen Zahl den Wert zuordnet. Die entscheidende Gesetzmäßigkeit ist dabei (vergleiche Fakt  (4))

Für den Fall kann man den Definitionsbereich wesentlich erweitern, und zwar in zwei Schritten. Wir besprechen zunächst die Ausdehnung von auf und anschließend die Ausdehnung von auf . Ausgangspunkt ist die Bezeichnungsweise für , die auf den ersten Blick willkürlich erscheinen mag, die sich aber durch die Beziehung

überzeugend rechtfertigen lässt.


Definition  

Zu und mit () setzt man

Insbesondere setzt man

Bei stimmt diese Schreibweise mit den früher gemachten Festlegungen überein. Die Existenz und Eindeutigkeit der Zahlen (wenn also Zähler und Nenner fixiert sind) ist durch Fakt gesichert (insbesondere sind dies stets positive Zahlen). Auf dieser Eindeutigkeit beruht auch das Potenzprinzip, das wir in der 48. Vorlesung erwähnt haben: Zwei positive reelle Zahlen stimmen bereits dann überein, wenn eine gewisse gleichnamige Potenz von ihnen übereinstimmt. Eine weitere Anwendung dieses Prinzips ist die Wohldefiniertheit der Definition von . Man muss sich nämlich noch klar machen, dass bei verschiedenen Bruchdarstellungen

das gleiche herauskommt. Dies ergibt sich aus

Dabei gilt die erste Gleichung, da die -te Potenz (nach Fakt  (2)) auch links ergibt (entsprechend für die rechte Gleichung).

Statt mit kann man genauso gut mit arbeiten. Die -te Potenz von ist natürlich . Es ist aber nach Fakt  (4) auch



Lemma  

Es sei eine positive reelle Zahl. Dann besitzt die Funktion

folgende Eigenschaften.

  1. Es ist für alle .
  2. Es ist .
  3. Für und ist .
  4. Für und ist .
  5. Für ist streng wachsend.
  6. Für ist streng fallend.
  7. Es ist für alle .
  8. Für ist .

Beweis  

  1. Wir können annehmen, dass die Exponenten mit einem gemeinsamen Nenner vorliegen, also und . Dann ist unter Verwendung von Fakt  (4) (angewendet für die Basis und die ganzzahligen Exponenten und )
  2. Sei . Dann ist unter Verwendung von Fakt  (5)
  3. Sei

    also . Mit ist nach Fakt  (8) auch und davon ist auch die -te Wurzel .

  4. Wird ähnlich wie (3) begründet.
  5. Dies folgt aus (1) und (3). Es sei nämlich . Dann ist

    mit . Dann ist

  6. Wird ähnlich wie (5) begründet.
  7. Sei und . Dann ist unter Verwendung von Fakt  (4) und Fakt  (1)
  8. Mit

    ist unter Verwendung von Fakt  (2) und Fakt  (5)


Diese Eigenschaften sind für ganzzahlige Argumente aus Fakt und aus Fakt vertraut. Die erste Eigenschaft nennt man auch die Funktionalgleichung der Exponentialfunktion. Sie bedeutet, dass zu jedem ein Gruppenhomomorphismus

vorliegt. Für sind diese nach Fakt  (6) bzw. Fakt  (7) und Fakt injektiv.