Zu einer positiven Zahl
aus einem angeordneten Körper haben wir die ganzzahlige Exponentialfunktion
, ,
zur Basis besprochen, die einer ganzen Zahl den Wert zuordnet. Die entscheidende Gesetzmäßigkeit ist dabei
(vergleiche
Fakt (4))
Für den Fall
kann man den Definitionsbereich wesentlich erweitern, und zwar in zwei Schritten. Wir besprechen zunächst die Ausdehnung von auf und anschließend die Ausdehnung von auf . Ausgangspunkt ist die Bezeichnungsweise für , die auf den ersten Blick willkürlich erscheinen mag, die sich aber durch die Beziehung
Bei
stimmt diese Schreibweise mit den früher gemachten Festlegungen überein. Die Existenz und Eindeutigkeit der Zahlen
(wenn also Zähler und Nenner fixiert sind)
ist durch
Fakt
gesichert
(insbesondere sind dies stets positive Zahlen).
Auf dieser Eindeutigkeit beruht auch das Potenzprinzip, das wir in der 48. Vorlesung erwähnt haben: Zwei positive reelle Zahlen stimmen bereits dann überein, wenn eine gewisse gleichnamige Potenz von ihnen übereinstimmt. Eine weitere Anwendung dieses Prinzips ist die Wohldefiniertheit der Definition von . Man muss sich nämlich noch klar machen, dass bei verschiedenen Bruchdarstellungen
das gleiche herauskommt. Dies ergibt sich aus
Dabei gilt die erste Gleichung, da die -te Potenz
(nach
Fakt (2))
auch links ergibt
(entsprechend für die rechte Gleichung).
Statt mit kann man genauso gut mit arbeiten. Die -te Potenz von ist natürlich . Es ist aber nach
Fakt (4)
auch
Wir können annehmen, dass die Exponenten mit einem gemeinsamen Nenner vorliegen, also
und
.
Dann ist unter Verwendung von
Fakt (4)
(angewendet für die Basis und die ganzzahligen Exponenten und )
Diese Eigenschaften sind für ganzzahlige Argumente aus
Fakt
und aus
Fakt
vertraut. Die erste Eigenschaft nennt man auch die Funktionalgleichung der Exponentialfunktion. Sie bedeutet, dass zu jedem
ein
Gruppenhomomorphismus