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Integralformel von Cauchy

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Einführung

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Die Cauchysche Integralformel ist neben dem Integralsatz von Cauchy eine der zentralen Aussagen der Funktionentheorie. Wir werden hier zwei Varianten vorstellen, einmal die 'klassiche' Formel für Kreisscheiben und einmal eine relativ allgemeine Variante für nullhomologe Zyklen. Beim Beweis ist zu beachten, dass wir die Kreisscheiben-Variante aus dem Integralsatz von Cauchy folgern werden, bei der allgemeinen Variante jedoch umgekehrt vorgehen.

Bezeichnung - CIF - CIS

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Die Cauchy-Integralformel (CIF) stellt die holomorphe Funktion als Integral dar, wobei bei die Holomorphie von mit dem Lemma von Goursat in die Integraldarstellung eingeht. Der Cauchy-Integralsatz (CIS) besagt dagegen, dass das Integral über Kreisränder in konvexen Gebieten immer 0 ist und zusammen mit der Existenz von Stammfunktionen mit der CIS-Eigenschaft ein Holomorphiekriterium darstellt:

Bezeichnung - CIF-NZ - CIS-NZ

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Die Cauchy-Integralformel (CIF) und Der Cauchy-Integralsatz (CIS) kann man dann auf nullhomologe Zyklen erweitern:

Cauchy-Integralformel für Kreisschreiben

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Es sei eine offene Menge, eine Kreisscheibe mit und holomorph. Dann gilt

für jedes .

Beweis - CIF für Kreisscheiben

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Der Beweis für den CIF für Kreisscheiben erfolgt in den folgenden Schritten:

  • Es wird für eine beliebigen (aber festen) Punkt eine Funktion definiert, die in der Ableitung von entspricht und sonst dem Differenzenquotient von .
  • Damit ist als Quotient von holomorphen Funktionen selbst holomorph und mit der Differenzierbarkeit von zumindest noch stetig.
  • Man wendet das Lemma von Goursat mit Ausnahme eines Punktes an.

Cauchyintegralformel für nullhomologe Zyklen

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Es sei eine offene Menge, ein nullhomologer Zyklus in und holomorph. Dann gilt

für jedes , dabei bezeichnet die Umlaufzahl.

Beweis - CIF für nullhomologe Zyklen

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Analog zum Beweis für den CIF für Kreisscheiben erfolgt das Vorgehen für nullhomologe Zyklen in den folgenden Schritten:

  • Es wird für eine beliebigen (aber festen) Punkt eine Funktion definiert, die in der Ableitung von entspricht und sonst dem Differenzenquotient von .
  • Damit ist als Quotient von holomorphen Funktionen selbst holomorph und mit der Differenzierbarkeit von zumindest noch stetig.
  • Man erzeugt eine ganze Funktion aus und zeigt, dass diese beschränkt ist (Anwendung des Satzes von Liouville).

Beweis 1 - Definition von g

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Definiere eine Funktion durch

definiert.

Beweis 2 - g stetig

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Man muss nun die Stetigkeit in beiden Variablen zeigen, wobei gilt. Es erfolgt eine Fallunterscheidung .

Beweis 2.1 - g stetig - Fall 1

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Fall 1 : Ist mit , so gibt es eine Umgebung , sodass für alle gilt, dass erfüllt. Damit durch den Differenzenquotient dargestellt und ist damit in damit an der Stelle trivialerweise stetig, da der Differenzenquotient eine stetige Abbildung auf ist. Es sei .

Beweis 2.2 - g stetig - Fall 2

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Fall 2 : Man wählt nun wieder eine -Umgebung und untersucht die Differenz auf . Für die Stetigkeit in muss man die Konvergenz der Differenz gegen nachweisen, wenn konvergiert.

Beweis 2.3 - g stetig - Fall 2a - w und z gleich

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Fall 2a und : Im ersten Fall betrachtet man die Stetigkeit von für :

Da stetig ist, konvergiert gegen für .

Beweis 2.4 - g stetig - Fall 2b - w und z verschieden

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Fall 2b und : Durch Einsetzen im Fall erhält man:

Nun werden die Funktionen im Zähler als Stammfunktion interpretiert und Stammfunktionen als Wegintegrale dargestellt.

Beweis 2.5 - g stetig - Fall 2b - w und z verschieden

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Sei eine eine holomorphe Funktion auf einem konvexen Gebiet . Dann besitzt eine Stammfunktion auf , die als Wegintegral von einem festen Punkt nach definiert ist.

Dabei ist die Konvexkombination mit

Beweis 2.6 - g stetig - Fall 2b - w und z verschieden

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Man wendet nun die Aussage von 2.5 auf und . Als konvexes Teilgebiet verwendet man die Kreisscheibe in . Man erhält damit die Integraldarstellung:

Die Stammfunktion als Integral wird auf das geschlossene Wegintegral über eine Dreiecksrand angewendet.

Beweis 2.7 - g stetig - Fall 2b - w und z verschieden

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Mit dem Lemma von Goursat gilt für das Integral über den Dreiecksrand folgende Gleichung:

Damit kann man die Differenz als Wegintegral darstellen.

Beweis 2.8 - g stetig - Fall 2b - w und z verschieden

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Analog wendet nun die Aussage von 2.5 auf und als konstante Funktion an. Als konvexes Teilgebiet wird wieder verwendet man. Man erhält damit die Integraldarstellung für mit:

Insgesamt lässt sich der Zähler aus Beweisschritt 2.4 damit als folgendes Integral darstellen:

Beweis 2.9 - g stetig - Fall 2b - w und z verschieden

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Durch Einsetzen in den berechneten Ausdruck aus 2.2

Durch die Darstellung von Funktionen als Wegintegrale kann man nun die Stetigkeit der Ableitung in nutzen.

Beweis 2.10 - g stetig - Fall 2b - w und z verschieden

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Die Stetigkeit einer holomorphen Funktion wird nun über das --Kriterium wird auf die Stelle genutzt. Damit gibt es zu jedem gegebenem also so wählen, dass

für alle erfüllt ist. Ohne Einschränkung sei .

Beweis 2.11 - g stetig - Fall 2b - w und z verschieden

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Wendet man den Betrag auf die Gleichung in 2.9 an, erhält man:

Dabei wurden Ungleichungen und entsteht als Länge des Integration als Konvexkombination.

Beweis 3 - Integral über Zyklus

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Man definiert nun eine Funktion , die das Wegintegral über die Funktion definiert, wobei man fest lässt und die Integrationsvariable in der 1. Komponente von verwendet.

Beweis 4 - Satz von Morera

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In Beweisschritt 2 wurde gezeigt, dass eine stetige Funktion ist. Damit ist als Integral über den Zyklus bzgl. ebenfalls eine auf ganz stetige Funktion. Nun wird gezeigt, dass sogar holomorph ist. Dazu wird der Satz von Morera verwendet, der die folgende Richtung des Holomorphiekriteriums liefert:

Beweis 5 - Integral über geschlossene Wege

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Es sei also der positiv orientierte Rand eines Dreiecks, das ganz in liegt, wir müssen

nachweisen. Es ist

da wegen der Stetigkeit des Integranden auf die Integrationen vertauschbar sind. Für festes ist die Funktion in der Variable stetig und holomorph für , also überhaupt holomorph.

Beweis 6 - Cauchy-Integralsatz für konvexe Gebiete

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Nach dem Cauchy-Integralsatz für konvexe Gebiete folgt

Damit ist natürlich auch

Beweis 7 - Nullhomologer Zyklus

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Bisher wurde die Voraussetzung über den Zyklus , nullhomolog zu sein, noch nicht ausgenutzt. Dies wird verwendet durch die Definition einer Menge erfolgen. Man definiert nun die Menge der Punkte, die von nicht umlaufen werden.

Das Komplement liegt ganz in , da kein Punkte aus dem Komplement von umlaufen werden.

Beweis 8 - Nutzung Nullhomologie

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Da auf die Funktion sich einfacher schreibt, nämlich

Beweis 9 - Ganze Funktion erzeugen

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Da die Funktion aber offenbar auf ganz und damit auch holomorph ist, kann man durch

zu einer auf ganz erklärten holomorphen Funktion fortsetzen.

Beweis 10 - Ganze Funktion - Nullhomologie

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Nun ist nullhomolog in und damit

d.h. ist eine ganze Funktion.

Beweis 11 - Beschränktheit von h

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Für haben wir auf die Bezeichnung

dabei ist , wenn der Zyklus als definiert worden ist.

Beweis 12 - Anwendung - Satz von Liouville

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enthält das Komplement eines hinreichend großen Kreises um . Dort gilt also die obige Ungleichung für alle : es folgt, dass beschränkt, also nach dem Satz von Liouville konstant ist. Man wählt nun eine Folge mit . Durch Anwendung der Ungleichung (*) erhält man:

insgesamt also , insbesondere .

Beweis 13 - Anwendung auf das Gebiet G

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Da gilt, erhält man für alle die Gleichung:

Auf kann man mit der Lineariät des Integrals anwenden, da unabhängig von der Integrationsvariable ist.

Beweis 14 - Aussage des Satzes

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Durch Umformung erhält man die Definition der Umlaufzahl für den Zyklus :

Insgesamt gilt damit die Aussage des Satzes.

Folgerungen

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Aus der Cauchy-Integralformel für nullhomolge Zyklen (CIF-NZ) folgt u.a. auch der Cauchy-Integralsatz für nullhomologe Zyklen (CIS-NZ). Ferner erhält man auch, dass jede Ableitung einer holomorphen Funktion unendlich oft differenzierbar ist und bei einem beliebigen nullhomologen Zyklus auch die Ableitung unter Berücksichtigung der Umlaufzahl als Integral darstellen. Unendlich oft differenzierbar zu sein, wurde bereits durch die Cauchy-Integralformel auf konvexen Gebieten gezeigt, da der Integrand in unendlich oft differenzierbar ist. Die Darstellung der CIF-NZ für die Abbildung wir durch das folgende Korrollar festgehalten

Korollar 1 - Ableitungen für Kreisscheiben

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Es sei eine offene Menge, eine Kreisscheibe mit und holomorph. Dann ist unendlich oft differenzierbar und für jedes gilt

für jedes .

Korollar 2 - Ableitungen für nullhomologe Zyklen

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Es sei eine offene Menge, ein nullhomologer Zyklus und holomorph. Dann gilt

für jedes und jedes .

Korollar 3 - CIS-NZ

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Es sei eine offene Menge, ein nullhomologer Zyklus und holomorph, dann gilt auch der Cauchy-Integralsatz für nullhomologe Zyklen.

Beweis

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Für den Beweis und weitere Anmerkungen siehe Cauchy-Integralsatz für nullhomologe Zyklen.

Analytizität - Entwicklung in Potenzreihen

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Allgemeiner ergibt sich noch, dass jede holomorphe Funktion an jeder Stelle analytisch, d.h. in eine Potenzreihe entwickelbar ist:

Aussage - Analytizität

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Sei offen und holomorph. Sei und so, dass gilt. Dann ist auf durch eine konvergente Potenzreihe

darstellbar und die Koeffizienten sind durch

gegeben.

Beweis 1 - Analytizität

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Für , kann man mit dem Cauchy-Kern als Potenzreihe darstellen:

Beweis 2 - Analytizität

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Die Reihe konvergiert wegen absolut und wir erhalten

Siehe auch

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Seiten-Information

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Der Foliensatz wurde für den Kurs:Funktionentheorie erstellt.