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Lineare Abbildung/Trigonalisierbar/Charakterisierungen/1/Fakt/Beweis

Beweis

Von (1) nach (2). Es sei v1,,vn eine Basis, bezüglich der die beschreibende Matrix zu φ obere Dreiecksgestalt besitzt. Dann folgt durch direkte Interpretation der Matrix, dass die Untervektorräume

Vi:=v1,,vi

φ-invariant sind und somit eine invariante Fahne vorliegt.

Von (2) nach (1). Es sei

0=V0V1Vn1Vn=V

eine φ-invariante Fahne. Aufgrund des Basisergänzungssatzes gibt es eine Basis v1,,vn von V mit

Vi=v1,,vi.

Da die Fahne invariant ist, gilt

φ(vi)=b1iv1+b2iv2++biivi.

Bezüglich dieser Basis besitzt die beschreibende Matrix zu φ somit obere Dreiecksgestalt.

Von (1) nach (3). Das charakteristische Polynom von φ ist gleich dem charakteristischen Polynom χM, wobei M eine beschreibende Matrix bezüglich einer beliebigen Basis ist. Wir können also annehmen, dass M eine obere Dreiecksmatrix ist. Dann ist nach Fakt das charakteristische Polynom das Produkt der Linearfaktoren zu den Diagonaleinträgen.

Aus (3) folgt (4), da das Minimalpolynom nach Fakt ein Teiler des charakteristischen Polynoms ist.

Von (4) nach (2). Wir beweisen die Aussage durch Induktion nach n, wobei die Fälle

n=0,1

klar sind. Nach Voraussetzung und nach Fakt und Fakt besitzt φ einen Eigenwert. Nach Fakt gibt es einen (n1)-dimensionalen Untervektorraum

Vn1V,

der φ-invariant ist. Nach Fakt ist das Minimalpolynom der Einschränkung φ|Vn1 ein Teiler des Minimalpolynoms von φ und zerfällt daher wie dieses in Linearfaktoren. Nach Induktionsvoraussetzung gibt es eine φ|Vn1-invariante Fahne

V1V2Vn2Vn1,

und somit ist dies auch eine φ-invariante Fahne.