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Mittelwertsatz der Differentialrechnung/Zweite Version/Regel von l'Hospital/Textabschnitt

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Die folgende Aussage heißt auch zweiter Mittelwertsatz.


Es sei    und seien

stetige, auf differenzierbare Funktionen mit

für alle  

Dann ist    und es gibt ein    mit

Die Aussage

folgt aus Fakt. Wir betrachten die Hilfsfunktion

Es ist

Also ist    und Fakt liefert die Existenz eines    mit

Umstellen ergibt die Behauptung.


Aus dem zweiten Mittelwertsatz erhält man den ersten Mittelwertsatz zurück, wenn man für die Identität nimmt.

Zur Berechnung von Grenzwerten einer Funktion, die als Quotient gegeben ist, ist die folgende Regel von l'Hospital hilfreich.


Es sei    ein offenes Intervall und    ein Punkt. Es seien

stetige Funktionen, die auf differenzierbar seien mit    und mit    für  .  Es sei vorausgesetzt, dass der Grenzwert

existiert.

Dann existiert auch der Grenzwert

und sein Wert ist ebenfalls .

Zur Ermittlung des Grenzwertes benutzen wir das Folgenkriterium. Da im Intervall keine Nullstelle besitzt und    ist, besitzt auch nach Fakt außer keine Nullstelle. Es sei eine Folge in , die gegen konvergiert. Zu jedem gibt es nach Fakt, angewandt auf bzw. , ein (im Innern von ) mit

Die Folge konvergiert ebenfalls gegen , sodass nach Voraussetzung die rechte Seite gegen    konvergiert. Daher konvergiert auch die linke Seite gegen , und wegen    bedeutet das, dass gegen konvergiert.



Die Polynome

haben beide für    eine Nullstelle. Es ist also nicht von vornherein klar, ob der Limes

existiert und welchen Wert er besitzt. Aufgrund der Regel von l'Hospital kann man den Grenzwert über die Ableitungen bestimmen, und das ergibt