Die sogenannte -Subadditivitätseigenschaft, die für ein äußeres Maß für disjunkte Vereinigungen gefordert wird, gilt auch für beliebige abzählbare Vereinigungen, siehe
Aufgabe.
Es sei
.
Das Mengensystem ist natürlich eine Überpflasterung von , sodass in der Menge vorkommt, über die das Infimum genommen wird. Für jede Überpflasterung
, ,
von gilt
und somit
sodass
gilt.
Für beliebige Teilmengen
gilt trivialerweise
,
da eine Überpflasterung von insbesondere eine Überpflasterung von ist.
Es sei nun
, ,
eine abzählbare Familie von Teilmengen von . Wir müssen
nachweisen. Wenn der rechte Ausdruck gleich ist, so ist nichts zu zeigen. Wir können also voraussetzen, dass die rechte Familie
summierbar
ist. Die Summanden dieser Familie sind jeweils das Infimum über Summen, die jeweils zu Überpflasterungen gehören.
Nehmen wir an, dass die linke Seite größer als die rechte Seite sei, wobei die Differenz größer als
sei. Sei
, ,
so gewählt, dass
ist; eine solche Familie gibt es aufgrund der Abzählbarkeit von , siehe
Aufgabe.
Zu jedem
gibt es eine Überpflasterung
mit einer abzählbaren Indexmenge , mit
und mit
Die Menge
ist als abzählbare Vereinigung abzählbarer Mengen wieder abzählbar. Wir betrachten nun die durch
, ,
(mit
)
gegebene Überpflasterung von . Damit gelten unter Verwendung des
großen Umordnungssatzes
die Abschätzungen
ein Widerspruch.
Es ist keineswegs so, dass die Fortsetzung eines Prämaßes auf der
Potenzmenge
ein
Maß
liefert. Dies gilt allerdings auf der von dem Präring erzeugten -Algebra,
was wir im Folgenden nach einigen Vorbereitungen beweisen werden. Zunächst führen wir den folgenden technischen Hilfsbegriff ein.
ein
äußeres Maß
auf und die
Fortsetzung
von auf die
Potenzmenge. Man sagt, dass eine Teilmenge
die Zerlegungseigenschaft besitzt, wenn für alle
die Gleichheit
gilt.
Eine Teilmenge besitzt also die Zerlegungseigenschaft, wenn man für jede Menge die Berechnung ihres äußeren Maßes auf die durch gegebene Zerlegung von zurückführen kann. Die schwächere Eigenschaft
gilt für jede Teilmenge
,
siehe
Aufgabe.
Offensichtlich gehört zu und dieses System ist abgeschlossen unter
Komplementbildung.
Bevor wir zeigen können, dass unter abzählbaren Vereinigungen abgeschlossen ist, zeigen wir, dass dies für endliche Vereinigungen gilt. Es seien also
und
aus und sei
eine beliebige Teilmenge. Dann ist
Damit ist auch unter endlichen Vereinigungen abgeschlossen und somit liegt insgesamt eine
Mengen-Algebra
vor.
Es sei nun
, ,
eine abzählbare Familie aus . Wir wissen, dass die Teilmengen zu gehören. Deren Vereinigung ist gleich der Vereinigung der , sodass wir annehmen können, dass die paarweise disjunkt sind. Wegen der Disjunktheit ergibt sich induktiv für eine beliebige Teilmenge
Daraus ergibt sich unter Verwendung der Zerlegungseigenschaft von und der Monotonie des äußeren Maßes die Abschätzung
Da dies für alle gilt, und da ein äußeres Maß vorliegt, folgt
Da die umgekehrte Abschätzung sowieso gilt, haben wir die gewünschte Gleichheit.
(2). Für paarweise disjunkte Mengen
, ,
aus ist, wie unter (1) bewiesen,
Da dies für alle gilt, folgt
Da auch die umgekehrte Abschätzung gilt, liegt Gleichheit vor.
Es sei
und
.
Es sei
, ,
eine abzählbare Überpflasterung von mit Mengen aus . Die Durchschnitte
, ,
bzw. , ,
sind Überpflasterungen von
bzw. von .
Für jedes gilt
,
da ein Prämaß vorliegt. Daher ist
Da dies für alle Überpflasterungen gilt, folgt
Da auch die umgekehrte Abschätzung gilt, liegt Gleichheit vor.