Sei
wird ein multiplikativer topologischer Nullteiler mengentheoretisch über das System der offenen Mengen
definiert. Da eine topologische Algebra nicht notwendig kommutativ ist, musste man diese topologischen Eigenschaften für rechtseitige, linkseitig und beidseitige multiplikative topologischen Nullteiler über das System von offenen Mengen
beschreiben.
Topologische Eigenschaften über Gaugefunktional
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Ein Kriterium, dass die Eigenschaften
bzw.
über Gaugefunktionale, Halbnormen, Quasinormen,
-Normen, ... definert ist das Ziel eines Kriteriums zur Charakterisierung der Eigenschaft eines multiplikativen topologischen Nullteilers über Gaugefunktionale. In normierten Räumen wurde nach dem klassischen Satz von Arens für die Banachalgebren die Eigenschaft ein topologischer Nullteiler sein über eine Norm definiert.
Lemma - MTNT-Kriterium für Gaugefunktionale
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Sei
ein
-Gaugefunktionalsystem
, dann gilt mit
als Menge der Gaugefunktionalindizes, die submultiplikativ, sind folgende Äquivalenz:


In kommutativen Algebren gilt
.
Beweis - MTNT-Kriterium für Gaugefunktionale
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Man nennt
einen rechtsseitgen multiplikativer topologischen Nullteiler in
(Bezeichnung:
), falls es eine multiplikative kreisförmige Nullumgebung
gibt, so dass gilt für alle
:

Minkowski-Funktional von Nullumgebungen
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Betrachtet man das Minkowski-Funktional von kreisförmigen multiplikativen Nullumgebungen, so liefert
- die Kreisförmigkeit die Homogenität des Minkowski-Funktionals
und damit ein Gaugefunktional
,
- die Multplikativität der Nullumgebung
(also
) liefert die Submultiplikativität des Gaugefunktionals, d.h.

Betrachtet man die Bedingung

so erhält man übertragen auf das Gaugefunktional für alle
ein
für das
und damit gilt

und man erhält
.
Sei nun die folgende Infimumsbedingung gegeben.

Wähle
und für alle
gibt es ein
mit
mit
. Dann gilt es auch für alle
ein
mit
mit
(mit Kreisförmigkeit von
)
Insgesamt gilt dann:

und man erhält die Behauptung.
Lemma - skalare beschränkte Teilmengen von Nullumgebungen
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Sei
. Wenn
und
eine kreisförmige multiplikative Nullumgebung ist, dann gilt:

bzw.

Beweis - MTNT-Lemma - skalare Beschränktheit
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Sei
und eine kreisförmige multiplikative Nullumgebung
mit
, für die gilt:
.
Dann gilt für alle
die Inklusion
.
Damit gilt
. Den Beweis führt den linkseitigen multiplikativen Nullteiler führt man analog.
Da das System
die Topologie auf
erzeugt, gibt es ein
und ein
, so dass die multiplikative
-Kugel
des
-Funktionals
eine Teilmenge von
ist.
Gaugefunktional, MTNT und skalar unbeschränkte Mengen
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Die folgende Abschätzung ergeben sich bei der Auseinandersetzung mit skalar unbeschränkten Mengen einer Nullumgebung in pseudokonvexen Räumen
.
Gaugefunktional und skalar-unbeschränkte Teilmengen von Nullumgebungen
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Für ein
mit
als submultiplikatives Gaugefunktional und
gilt für alle
:

Damit erhält man
, denn sonst gilt nicht für alle
, dass

Wenn man ein Element aus
wählt, gilt auch für das Minkowski-Funktional von
, dass
ist. Für Teilmengenbeziehung zwischen Nullumgebungen gilt ferner:

Damit gilt auch mit

und für die skalar unbeschränkten Teilmengen von Nullumgebungen
.
Konvergenz bzgl. Komplementen von Nullumgebungen
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Sei
und zunächst
beliebig gewählt. Da
ein rechtseitiger multiplikativer topologischer Nullteiler in
ist, gibt es ein Netz
, wobei
gegen
konvergiert, d.h.

Netz aus dem Komplement einer Nullumgebung
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Da das Netz
im Komplement von
liegt es auch im Komplement von
. Wenn alle Komponenten des Netzes
auch im Komplement von
gilt immer noch, dass
gegen
konvergiert mit

Konvergenz und skalare Unbeschränktheit
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Die Konvergenz gegen
mit
lässt sich auch über Gaugefunktionale ausdrücken.
Damit gilt für alle
, dass die Quasihalbnormen die Bedingung erfüllen:

Man erhält damit
für alle
.
Subadditivität mit Stetigkeitskonstante der Addition
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Wendet man die obige Konvergenzaussage insbesondere für
. Ferner folgt aus der Subadditivität mit Stetigkeitskonstante
auch die Ungleichung:

Mit einer Abschätzung nach unter der Konvergenzaussage für
erhält man mit
:

Konvergenz gegen 0 bzgl. Quasihalbnorm
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Damit erhält man mit
auch:

Dies liefert für das Infimum die Bedingung
.
Dann gilt:

Sei
und dann gilt
. Da Nullumgebungen absorbierend sind, gibt es für
ein natürliche Zahl
, sodass für alle
auch
und damit auch
. Ferner gilt auch mit

Damit gilt insbesondere für
auch
.
Pseudokonvexe Algebren - skalar unbeschränkte Elemente
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Wenn
beliebig gewählt wird, gibt es ein Netz
gegeben, dass gegen
konvergiert, d.h. für alle
gilt

Insbesondere gibt es für
eine Indexschranke des Netzes
mit
Stetigkeitskonstante der Addition:

Anwendung der Infimumaussage auf Netze
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Mit
gibt es ein
, wobei
in der Quashalbnorm
gegen
konvergiert, d.h.

Dabei sei ohne Einschränkung
für alle
.
Definition eines Netzes im Komplement der Nullumgebung 1
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Mit den obigen Bedingung definiert man mit der partiellen Ordnung (Mengeninklusion) auf der Indexmenge
eine neue Indexmenge
mit

Der Schnitt von Nullumgebung ist nach den Eigenschaften eines topologischen Raum wieder eine Nullumgebung. Für das Teilnetz gilt ebenfalls:

Definition eines Netzes im Komplement der Nullumgebung 2
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Man definiert nun ein Summen Netz
mit
. Für die Komponenten des Netzes gilt.

Definiert man die Nullumgebung
liegt das Netz im Komplement von
.
Da die Quasihalbnorm
submultiplikativ ist.

Aus der Stetigkeit der Multiplikation und
folgt auch
und man erhält:

Dadurch ergibt sich ein Widerspruch wie folgt:

Der Widerspruch zeigt, dass
in
nicht invertierbar sein kann.
Sei
, dann kann man
(bzw.
) über Gaugefunktionale äquivalent beschreiben:

bzw.

Sei
, dann kann man
(bzw.
) über Gaugefunktionale äquivalent beschreiben:

bzw.

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