Sei wird ein multiplikativer topologischer Nullteiler mengentheoretisch über das System der offenen Mengen definiert. Da eine topologische Algebra nicht notwendig kommutativ ist, musste man diese topologischen Eigenschaften für rechtseitige, linkseitig und beidseitige multiplikative topologischen Nullteiler über das System von offenen Mengen beschreiben.
Topologische Eigenschaften über Gaugefunktional
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Ein Kriterium, dass die Eigenschaften bzw. über Gaugefunktionale, Halbnormen, Quasinormen, -Normen, ... definert ist das Ziel eines Kriteriums zur Charakterisierung der Eigenschaft eines multiplikativen topologischen Nullteilers über Gaugefunktionale. In normierten Räumen wurde nach dem klassischen Satz von Arens für die Banachalgebren die Eigenschaft ein topologischer Nullteiler sein über eine Norm definiert.
Lemma - MTNT-Kriterium für Gaugefunktionale
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Sei ein -Gaugefunktionalsystem , dann gilt mit als Menge der Gaugefunktionalindizes, die submultiplikativ, sind folgende Äquivalenz:
In kommutativen Algebren gilt .
Beweis - MTNT-Kriterium für Gaugefunktionale
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Man nennt einen rechtsseitgen multiplikativer topologischen Nullteiler in (Bezeichnung: ), falls es eine multiplikative kreisförmige Nullumgebung gibt, so dass gilt für alle :
Minkowski-Funktional von Nullumgebungen
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Betrachtet man das Minkowski-Funktional von kreisförmigen multiplikativen Nullumgebungen, so liefert
- die Kreisförmigkeit die Homogenität des Minkowski-Funktionals und damit ein Gaugefunktional ,
- die Multplikativität der Nullumgebung (also ) liefert die Submultiplikativität des Gaugefunktionals, d.h.
Betrachtet man die Bedingung
so erhält man übertragen auf das Gaugefunktional für alle ein für das und damit gilt
und man erhält .
Sei nun die folgende Infimumsbedingung gegeben.
Wähle und für alle gibt es ein mit mit . Dann gilt es auch für alle ein mit mit (mit Kreisförmigkeit von )
Insgesamt gilt dann:
und man erhält die Behauptung.
Lemma - skalare beschränkte Teilmengen von Nullumgebungen
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Sei . Wenn und eine kreisförmige multiplikative Nullumgebung ist, dann gilt:
bzw.
Beweis - MTNT-Lemma - skalare Beschränktheit
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Sei und eine kreisförmige multiplikative Nullumgebung mit , für die gilt:
- .
Dann gilt für alle die Inklusion
- .
Damit gilt . Den Beweis führt den linkseitigen multiplikativen Nullteiler führt man analog.
Da das System die Topologie auf erzeugt, gibt es ein und ein , so dass die multiplikative -Kugel des -Funktionals eine Teilmenge von ist.
Gaugefunktional, MTNT und skalar unbeschränkte Mengen
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Die folgende Abschätzung ergeben sich bei der Auseinandersetzung mit skalar unbeschränkten Mengen einer Nullumgebung in pseudokonvexen Räumen .
Gaugefunktional und skalar-unbeschränkte Teilmengen von Nullumgebungen
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Für ein mit als submultiplikatives Gaugefunktional und gilt für alle :
Damit erhält man , denn sonst gilt nicht für alle , dass
Wenn man ein Element aus wählt, gilt auch für das Minkowski-Funktional von , dass ist. Für Teilmengenbeziehung zwischen Nullumgebungen gilt ferner:
Damit gilt auch mit
und für die skalar unbeschränkten Teilmengen von Nullumgebungen
- .
Konvergenz bzgl. Komplementen von Nullumgebungen
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Sei und zunächst beliebig gewählt. Da ein rechtseitiger multiplikativer topologischer Nullteiler in ist, gibt es ein Netz , wobei gegen konvergiert, d.h.
Netz aus dem Komplement einer Nullumgebung
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Da das Netz im Komplement von liegt es auch im Komplement von . Wenn alle Komponenten des Netzes auch im Komplement von gilt immer noch, dass gegen konvergiert mit
Konvergenz und skalare Unbeschränktheit
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Die Konvergenz gegen mit
lässt sich auch über Gaugefunktionale ausdrücken.
Damit gilt für alle , dass die Quasihalbnormen die Bedingung erfüllen:
Man erhält damit für alle .
Subadditivität mit Stetigkeitskonstante der Addition
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Wendet man die obige Konvergenzaussage insbesondere für . Ferner folgt aus der Subadditivität mit Stetigkeitskonstante auch die Ungleichung:
Mit einer Abschätzung nach unter der Konvergenzaussage für erhält man mit :
Konvergenz gegen 0 bzgl. Quasihalbnorm
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Damit erhält man mit auch:
Dies liefert für das Infimum die Bedingung .
Dann gilt:
Sei und dann gilt . Da Nullumgebungen absorbierend sind, gibt es für ein natürliche Zahl , sodass für alle auch und damit auch . Ferner gilt auch mit
Damit gilt insbesondere für auch .
Pseudokonvexe Algebren - skalar unbeschränkte Elemente
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Wenn beliebig gewählt wird, gibt es ein Netz gegeben, dass gegen konvergiert, d.h. für alle gilt
Insbesondere gibt es für eine Indexschranke des Netzes mit Stetigkeitskonstante der Addition:
Anwendung der Infimumaussage auf Netze
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Mit
gibt es ein
, wobei in der Quashalbnorm gegen konvergiert, d.h.
Dabei sei ohne Einschränkung für alle .
Definition eines Netzes im Komplement der Nullumgebung 1
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Mit den obigen Bedingung definiert man mit der partiellen Ordnung (Mengeninklusion) auf der Indexmenge eine neue Indexmenge mit
Der Schnitt von Nullumgebung ist nach den Eigenschaften eines topologischen Raum wieder eine Nullumgebung. Für das Teilnetz gilt ebenfalls:
Definition eines Netzes im Komplement der Nullumgebung 2
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Man definiert nun ein Summen Netz mit . Für die Komponenten des Netzes gilt.
Definiert man die Nullumgebung liegt das Netz im Komplement von .
Da die Quasihalbnorm submultiplikativ ist.
Aus der Stetigkeit der Multiplikation und
folgt auch
und man erhält:
Dadurch ergibt sich ein Widerspruch wie folgt:
Der Widerspruch zeigt, dass in nicht invertierbar sein kann.
Sei , dann kann man (bzw. ) über Gaugefunktionale äquivalent beschreiben:
bzw.
Sei , dann kann man (bzw. ) über Gaugefunktionale äquivalent beschreiben:
bzw.
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