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Mannigfaltigkeit/Vektorbündel/R/Linearer Zusammenhang/Einführung/Textabschnitt

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Es sei eine differenzierbare Mannigfaltigkeit und ein differenzierbares Vektorbündel auf , das mit einem Zusammenhang versehen sei. Der Zusammenhang heißt linear, wenn die zugehörige vertikale Ableitung

-linear ist (auf jeder offenen Menge).

Man beachte, dass dies nicht bedeutet, dass dieser Abbildung ein Bündelhomomorphismus zugrunde liegt bzw. ein -Modul-Homomorphismus vorliegt. Die Abbildung ist nicht mit der Multiplikation der Schnitte mit Funktionen verträglich, sondern lediglich mit der Addition und mit der Skalarmultiplikation mit Konstanten. Stattdessen gilt die folgende Leibnizregel.



Es sei eine differenzierbare Mannigfaltigkeit und ein differenzierbares Vektorbündel auf , das mit einem linearen Zusammenhang versehen sei.

Dann erfüllt die zugehörige vertikale Ableitung

die Leibnizregel, d.h. für jeden differenzierbaren Schnitt in und jede differenzierbare Funktion (die beide auf einer offenen Menge definiert sind) gilt

Beide Seiten sind lokal in , wir können also annehmen, dass ein triviales Bündel (mit einem -Vektorraum ) ist. Es seien konstante Basisschnitte von , d.h. ist konstant gleich einem Vektor , und diese Vektoren bilden eine Basis von . Wenn die Gleichheit für diese (und beliebige ) gezeigt ist, so folgt sie allgemein. Man kann ja jeden Schnitt in eindeutig als mit Koeffizientenfunktionen schreiben. Damit gilt unter Verwendung der -Linearität der beiden Seiten und der Leibnizregel für die konstanten Schnitte (s.u.) und der Produktregel die Beziehung

Es sei also nun ein Schnitt, der konstant gleich ist. Es sei . Wegen können wir weiter annehmen, dass ist. Dann ist und wir müssen nur noch den vorderen Summanden betrachten. Der Tangentialraum von in ist gleich , und da der Nullschnitt für einen linearen Zusammenhang nach Aufgabe horizontal ist, ist diese Zerlegung auch die Zerlegung in Horizontal- und Vertikalraum. Die vertikale Ableitung im Punkt ist die Gesamtabbildung

und da konstant ist, ist dies gleich .


Man kann umgekehrt durch eine Ableitungsvorschrift, die die Leibnizregel erfüllt, einen linearen Zusammenhang angeben. Ein solcher Ableitungsformalismus und eine lineare Summenzerlegung des Tangentialbündels des Vektorbündels sind also im Wesentlichen äquivalente Konzepte.