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Kurs:Einführung in die mathematische Logik (Osnabrück 2011-2012)/Vorlesung 7



Quantorenaxiome und -regeln

Wir besprechen nun die Tautologien und Ableitungsregeln, die mit den Quantoren zusammenhängen. Wir arbeiten allein mit dem Existenzquantor und wir arbeiten nur mit nichtleeren Grundmengen. Letzteres ist Voraussetzung dafür, dass es überhaupt eine Variablenbelegung geben kann. Bei den jetzt einzuführenden Axiomen handelt es sich um eine Tautologie (genauer gesagt um ein Schema von Tautologien), nämlich die Existenzeinführung im Sukzedens und um eine Schlussregel, nämlich die Existenzeinführung im Antezedens. Für letztere ist die exakte Formulierung und der Korrektheitsnachweis nicht trivial.


Es sei S ein Symbolalphabet erster Stufe, α ein S-Ausdruck, x eine Variable und t ein S-Term. Dann ist

αtxxα.

Diese Tautologie bedeutet inhaltlich gesprochen, dass ein Ausdruck, für den man einen erfüllenden Term gefunden hat, auf die entsprechende Existenzaussage schließen kann. Diese Tautologie ist allgemeingültig: Wenn in einer Interpretation I die Beziehung

Iptx

gilt, so ist dies nach dem Substitutionslemma äquivalent zu

II(t)xp,

und das bedeutet wiederum

Ixp.

Einen wichtigen Spezialfall dieser Tautologie erhält man für t=x, nämlich

pxp.

Für den Allquantor (den wir als Abkürzung verstehen) ergibt sich die entsprechende Tautologie

xpptx.

Es sei S ein Symbolalphabet erster Stufe, α und β seien S-Ausdrücke, x und y seien Variablen. Dann gilt die folgende Regel: Wenn

αyxβ

gilt und wenn y weder in xα noch in β frei vorkommt, so gilt auch

xαβ.

Ein Spezialfall dieser Ableitungsregel ist, dass man aus pq unter der Bedingung, dass x nicht frei in q vorkommt, auf xpq schließen kann.

Die Allvariante dieser Schlussregel ist die Alleinführung im Sukzedens. Sie besagt, dass man aus

qpyx

unter der Bedingung, dass y weder in xp noch in q frei vorkommt, auf

qxp

schließen kann.

Die Existenzeinführung im Antezedens ist die einzige syntaktische Gesetzmäßigkeit, deren Korrektheit nicht unmittelbar klar ist.


Lemma  

Die Existenzeinführung im Antezedens ist eine korrekte Regel.

Beweis  

Es sei αyxβ allgemeingültig, d.h.

Iαyxβ

für jede S-Interpretation I. Wir müssen zeigen, dass dann auch xαβ allgemeingültig ist (unter den gegebenen Voraussetzungen). Es sei dazu I eine Interpretation mit

Ixα.

Aufgrund der Modellbeziehung bedeutet dies, dass es ein  mM  (aus der Grundmenge der Interpretation) mit

Imxα

gibt. Die Variable y kommt nach Voraussetzung in xα nicht frei vor, d.h. bei  yx,  dass y in α nicht frei vorkommt. Wir können daher das Koinzidenzlemma anwenden und erhalten

(Imx)myα.

Diese Aussage gilt trivialerweise auch bei  x=y.  Damit gilt auch

(Imy)mxα.

Wir schreiben dies (etwas künstlich) als

(Imy)(Imy)(y)xα.

Darauf können wir das Substitutionslemma (für die Interpretation J=Imy und den Term y) anwenden und erhalten

Imyαyx.

Wegen der vorausgesetzten Allgemeingültigkeit von αyxβ folgt

Imyβ.

Da y in β nicht frei vorkommt, liefert das Koinzidenzlemma

Iβ.


Die Variablenbedingung in der Existenzeinführung im Antezedenz ist wesentlich. Das zeigt am besten die Betrachtung  β=α,  wobei darin die Variable  x=y  frei vorkommen möge (also z.B. α=Rx, wobei R ein einstelliges Relationssymbol sei). Dann ist natürlich

αα

richtig, und die Variablenbedingung an x, bezogen auf diesen Ausdruck, ist nicht erfüllt. Die Aussage

xαα,

die man unter Missachtung dieser Variablenbedingung ableiten könnte, ist keine Tautologie. Aus der Existenz eines Elementes  mM,  das die Relation RM erfüllt, folgt ja keineswegs, dass die Relation für alle Elemente gilt. Diese Ableitungsregel lässt sich also insbesondere nicht durch eine interne Tautologie ersetzen.




Abgeleitete Regeln



Lemma  

Es sei S ein Symbolalphabet erster Stufe, α ein S-Ausdruck und x eine Variable.

Dann ist α genau dann, wenn xα ist.

Beweis  

Nach der Allquantorversion von Axiom 7.1 ist

xααxx,

also

xαα.

Daher folgt aus

xα

mittels Modus ponens direkt

α.

Es sei umgekehrt α gegeben. Es sei β ein beliebiger Ausdruck, in dem x nicht vorkomme. Nach Axiom 6.4  (1) und Modus ponens ergibt sich

βα

und

¬βα.

Auf diese beiden abgeleiteten Ausdrücke wird nun die Allquantorversion der Existenzeinführung im Antezedens (also die Alleinführung im Sukzedens) angewendet. Dies ist möglich, da x in β überhaupt nicht und in xα nicht frei vorkommt. Man erhält

βxα

und

¬βxα.

Daraus ergibt sich mit der Fallunterscheidungsregel

xα.

Diese Aussage bedeutet aber keineswegs, dass man den Allquantor überall weglassen oder hinzufügen könnte. Sie bedeutet lediglich, dass bei einem Ausdruck, der als Ganzes als eine Tautologie erwiesen ist, auch der entsprechende Allausdruck eine Tautologie ist und umgekehrt. Semantisch betrachtet beruht diese Äquivalenz darauf, dass die Allgemeingültigkeit von p bedeutet, dass bei einer beliebigen (Struktur- und) Variablenbelegung die entstehende Aussage ohne freie Variable wahr wird. Da ist also eine Allaussage schon miteingebunden.

Für den Existenzquantor gilt die entsprechende Äquivalenz nicht. Zwar ergibt sich aus p direkt xp (und zwar unabhängig davon, ob x in p vorkommt oder nicht; die Allgemeingültigkeit beruht darauf, dass nur nichtleere Grundmengen betrachtet werden), aber nicht umgekehrt. Beispielsweise ist

x(x=y),

aber x=y ist keine Tautologie.



Lemma  

Die folgenden Ausdrücke sind im Prädikatenkalkül ableitbar.

  1. xyαyxα.
  2. xαx(αβ)xβ.
  3. xαxβx(αβ).
  4. xαx(αβ)xβ.
  5. x(αβ)xαxβ.

Beweis  

(1). Durch Existenzeinführung im Sukzedenz haben wir

αxα

und

xαyxα

und daraus

αyxα.

Dabei ist y hinten gebunden und somit kann man mit der Existenzeinführung im Antezedens auf

yαyxα

schließen. Da auch x hinten gebunden ist, ergibt sich

xyαyxα.

(2). Aufgrund der Alleinführung im Antezedens ist

xαα

und

x(αβ)(αβ).

Dies konjugiert (unter Verwendung von Lemma 6.7  (2)) ergibt

xαx(αβ)α(αβ).

Ferner haben wir die aussagenlogische Tautologie

α(αβ)β.

Damit ergibt sich aufgrund der Transitivität der Implikation die Ableitung

xαx(αβ)β.

Da x vorne und in xβ gebunden vorkommt, gilt nach der Alleinführung im Sukzedens auch

xαx(αβ)xβ.

Zu (3) siehe Aufgabe 11.9 (Einführung in die mathematische Logik (Osnabrück 2021)) und Aufgabe 11.10 (Einführung in die mathematische Logik (Osnabrück 2021)).

(4). Aufgrund der Alleinführung im Antezedens ist

x(αβ)(αβ),

was wir als

αx(αβ)β

schreiben. Wegen βxβ ist auch

αx(αβ)xβ,

was wir als

α(x(αβ)xβ)

schreiben. Im Sukzedens ist x gebunden, daher folgt aus der Existenzeinführung im Antezedens

xα(x(αβ)xβ),

was aussagenlogisch äquivalent zur Behauptung ist.

Zu (5) siehe Aufgabe 7.3.




Die Ableitungsbeziehung

Analog zur Folgerungsbeziehung definieren wir die Ableitungsbeziehung aus einer Ausdrucksmenge.


Es sei S ein Symbolalphabet, Γ eine Menge an S-Ausdrücken

und α ein weiterer S-Ausdruck. Man sagt, dass α aus Γ ableitbar ist, geschrieben
Γα,
wenn es endlich viele Ausdrücke

 α1,,αnΓ  derart gibt, dass

α1αnα

gilt.

Man kann sich also wieder fragen, welche Ausdrücke aus einer vorgegebenen Ausdrucksmenge Γ, beispielsweise einem Axiomensystem einer Sprache erster Stufe, ableitbar sind. Unser „unbedingter“ Prädikatenkalkül, der die syntaktischen Tautologien generiert, führt zu einem entsprechenden Regelsatz für die Ableitbarkeit aus Γ. Dies ist näher an der mathematischen Praxis, da man sich dort in einem bestimmten mathematischen Kontext bewegt (z.B. der Gruppentheorie) und daher unter der Voraussetzung arbeitet, dass eine gewisse Ausdrucksmenge (z.B. die Gruppenaxiome) vorliegt, aus der heraus man etwas beweisen möchte.



Der Vollständigkeitssatz

Im Laufe der Einführung des syntaktischen Prädikatenkalküls haben wir gesehen, dass die in ihm ableitbaren Ausdrücke allgemeingültig sind, dass also sämtliche durch den Prädikatenkalkül generierten formalen Tautologien auch semantische Tautologien sind. Daraus ergibt sich insbesondere, dass sich aus der Ableitbarkeitsbeziehung

Γp

die Folgerungsbeziehung

Γp

ergibt. Diese Aussage nennt man auch den Korrektheitssatz. Der entworfene Kalkül produziert also nur korrekte mathematische Aussagen.

Die Umkehrung ist deutlich schwieriger: Es geht um die Frage, ob der Kalkül jeden allgemeingültigen Ausdruck formal ableiten kann, ob es also für jeden mathematischen Beweis eines Ausdrucks einer Sprache erster Stufe auch einen formalen Beweis gibt. Es ist die Frage, ob der Kalkül vollständig ist. Dies ist in der Tat der Fall. Für diesen Vollständigkeitssatz, der auf Gödel zurückgeht, geben wir nur eine kurze Beweisidee.



Es sei S ein Symbolalphabet, Γ eine Menge an S-Ausdrücken und α ein weiterer S-Ausdruck.

Dann gilt Γα genau dann, wenn Γα gilt.

Beweis

Die Implikation von rechts nach links, dass also ein aus Γ ableitbarer Ausdruck auch aus Γ folgt, beruht auf der Korrektheit des Prädikatenkalküls. Die umgekehrte Richtung wird durch Kontraposition bewiesen. Es sei also p ein Ausdruck, der nicht aus Γ ableitbar ist. Man muss dann zeigen, dass er auch nicht aus Γ folgt. D.h. man muss zeigen, dass es eine Interpretation I

(also insbesondere eine S-Struktur) gibt, unter der Γ gilt, aber nicht p. Wegen der Unableitbarkeit kann man aus der Ausdrucksmenge Γ{¬p} keinen Widerspruch ableiten. Daher muss man zu einer (syntaktisch) widerspruchsfreien Ausdrucksmenge ein erfüllendes Modell konstruieren. Die Grundidee dazu ist, auf der Menge der S-Terme eine Äquivalenzrelation unter Berücksichtigung der Ausdrucksmenge einzuführen und die resultierende Quotientenmenge

als Grundmenge der Struktur zu nehmen. Dahinter stecken aber einige Feinheiten, die wir hier nicht ausführen.


Das folgende Korollar, der sogenannte Endlichkeitssatz, demonstriert, dass der Vollständigkeitssatz keineswegs selbstverständlich ist. Es sei eine Folgerungsbeziehung Γp bewiesen, also gezeigt, dass jede Interpretation, die Γ erfüllt, auch p erfüllen muss. Dabei sei Γ unendlich, man denke etwa an ein unendliches Axiomenschema, wie es im Induktionsschema der erststufigen Peano-Arithmetik vorliegt. Ist es vorstellbar, dass in einem Beweis irgendwie auf all diese unendlich vielen Voraussetzungen Bezug genommen wird?



Korollar  

Es sei S ein Symbolalphabet, Γ eine Menge an S-Ausdrücken und α ein weiterer S-Ausdruck.

Dann gilt Γα genau dann, wenn es eine endliche Teilmenge  ΓeΓ  gibt mit Γeα.

Beweis  

Dies folgt direkt aus Satz 7.8, da die Endlichkeitsbeziehung für das Ableiten nach Definition gilt.


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