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Kurs:Topologie (Osnabrück 2008-2009)/Vorlesung 17

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Abbildungen von Überlagerungen



Es seien p:EX und q:FX Überlagerungen von X. Eine Abbildung von Überlagerungen von p nach q ist eine stetige Abbildung f:EF mit der Eigenschaft, dass  qf=p  gilt. Ist f zudem eine Homöomorphie, so ist f ein Isomorphismus von Überlagerungen. Die Menge der Abbildungen von Überlagerungen von p nach q wird mit HomX(E,F) bezeichnet. Die Menge der Isomorphismen von Überlagerungen von p nach p heißt AutX(E). Diese Menge ist eine Gruppe unter der Komposition, die sogenannte Decktransformationengruppe von p:EX.

Sei X ein weg-zusammenhängender topologischer Raum, x0X und G:=π1(X,x0) die Fundamentalgruppe von X. Ist p:EX eine Überlagerung, so operiert die Gruppe G auf der Faser p1(x0) in folgender Weise. Sei yp1(x0) und [u]π1(X,x0). Nach dem Homotopie-Liftungssatz gibt es einen Weg w:IE von y zu z mit pw=u[u], dessen Endpunkt z nicht von der Wahl u[u] abhängt. Setze y[u]:=z. Dies liefert eine Abbildung

p1(x0)×π1(X,x0)p1(x0)   (y,[u])y[u].



Satz  

Es sei X ein weg-zusammenhängender topologischer Raum, x0X und G:=π1(X,x0) die Fundamentalgruppe von X. Es sei weiter p:EX eine Überlagerung. Es gilt:

  1. Die Abbildung p1(x0)×Gp1(x0) ist eine rechte G-Operation.
  2. Die Menge der Bahnen p1(x0)/G ist isomorph zu π0E.
  3. Für jedes yp1(x0) stimmt die Standgruppe Gy:={[u]G:y[u]=y} überein mit dem Bild p(π1(E,y))π1(X,x0).
  4. Ist f:E1E2 eine Abbildung von Überlagerungen von X, so ist die Einschränkung
    f|p11(x0):p11(x0)p21(x0)
    eine Abbildung von rechten G-Mengen.

Beweis  

  1. Es ist zu zeigen, dass die Gleichungen (y[u])[v]=y[uv] und y[x0]=y für alle yp1(x0) und [u],[v]π1(X,x0) gelten. Es sei u:IE der Lift von u:IX zum Anfangspunkt y und v:IE der Lift von v:IX zum Anfangspunkt u(1). Dann ist uv:IE der Lift von uv:IX zum Anfangspunkt y. Die Gleichung
    uv(1)=v(1)
    liefert dann die Identität (y[u])[v]=y[uv]. Der Lift der konstanten Schleife x0:IX zum Anfangspunkt y ist die konstante Schleife y:IE, was die Identität y[x0]=y liefert.
  2. Sind zwei Punkte y,zp1(x0) in derselben Bahn, also y[u]=z für ein [u]π0(X,x0), so gibt es insbesondere einen Weg in E von y nach z. Die Komposition der Inklusion i:p1(x0)E und der kanonische Projektion q:Eπ0(E) induziert also eine Abbildung
    ϕ:p1(x0)/Gπ0(E).

    Die Abbildung ϕ ist injektiv. Denn wenn y,zp1(x0) und w ein Weg in E von y nach z ist, so ist pw:IX eine Schleife an x0 mit der Eigenschaft, dass y[pw]=z. Die Abbildung ϕ ist surjektiv. Denn wenn zE beliebig ist, so gibt es in X einen Weg von p(z) nach x0 -- schließlich ist X weg-zusammenhängend. Der Lift dieses Weges zum Anfangspunkt z ist ein Weg zu einem Element in p1(x0).

  3. Es sei nun yp1(x0) und [u]π1(X,x0) derart, dass y[u]=y. Dann ist aber der Lift u:IE von u zum Anfangspunkt y eine Schleife an y mit der Eigenschaft, dass
    p([u])=[pu]=[u]

    Es folgt, dass Gyp(π1(E,y)). Ist hingegen v:IE eine Schleife an y, so ist y[pv]=v(1)=y, was die Inklusion Gyp(π1(E,y)) zeigt.

  4. Es sei f:E1E2 eine Abbildung von Überlagerungen. Ist yp11(x0), so gilt ja wegen p2f=p1 auch f(y)p21(x0). Demnach schränkt f auf eine Abbildung
    f:p11(x0)p21(x0)
    ein. Um zu zeigen, dass dies eine Abbildung von rechten G-Mengen ist, sei [u]G=π1(X,x0). Ist u:IE1 der Lift von u zum Anfangspunkt yE1, so ist fu der Lift von u zum Anfangspunkt f(y)E1. Denn p2(fu)=p1u=u. Somit ist
    f(y)[u]=(fu)(1)=f(u(1))=f(y[u]),

    was zeigt, dass f eine Abbildung von rechten G-Mengen ist.



Satz  

Es sei X ein zusammenhängender und lokal weg-zusammenhängender topologischer Raum,  x0X  und p:EX, q:FX Überlagerungen von X.

Dann ist die Abbildung

HomX(E,F)HomG((p1(x0),q1(x0)),ff|p1(x0),

bijektiv.

Beweis  

Es sei ϕ:p1(x0)q1(x0) eine Abbildung von rechten G-Mengen. Um diese zu einer Abbildung f:EF von Überlagerungen von X zu erweitern, sei E eine Wegzusammenhangskomponente von E. Da X nach Voraussetzung lokal weg-zusammenhängend ist, ist es auch E nach dieser Aussage. Insbesondere ist der topologische Raum E die disjunkte Vereinigung seiner Wegzusammenhangskomponenten nach diesem Satz. Zudem ist p:EEpX wieder eine Überlagerung. Es reicht also, eine Abbildung f:EF von Überlagerungen anzugeben, die auf p1(x0)E mit ϕ übereinstimmt. Dies geschieht mit Hilfe des Liftungssatzes.

Es sei y0p1(x0)E und e0=ϕ(y0)q1(x0)F. Der Liftungssatz liefert die Existenz (genau) einer stetigen Abbildung f:EF mit qf=p|E genau dann, wenn pπ1(E,y0)qπ1(F,e0) gilt. Nach obigem Satz ist pπ1(E,y0)=Gy0. Weil ϕ eine Abbildung von rechten G-Mengen ist, gilt Gy0Ge0. Wieder nach obigem Satz ist Ge0=qπ1(F,e0). Also ist der Liftungssatz anwendbar, und es existiert eine stetige Abbildung f:EF mit qf=p|E, die auf y0 mit ϕ übereinstimmt. Nun ist jedes Element in p1(x0)E nach obigem Satz von der Form y0[u] für ein [u]π1(X,x0)=G. Dies impliziert, dass f auf ganz p1(x0)E mit ϕ übereinstimmt. Somit ist gezeigt, dass die Abbildung

HomX(E,F)HomG(p1(x0),q1(x0))

surjektiv ist.

Das obige Argument zeigt, dass die Abbildung f:EF von Überlagerungen von X schon durch die Angabe des Bildes eines Punktes eindeutig bestimmt ist. Dies zeigt die Injektivität der Abbildung zusammen mit der universellen Eigenschaft der disjunkten Vereinigung.



Satz  

Es sei X ein zusammenhängender und semi-lokal einfach-zusammenhängender topologischer Raum.

Die Gruppe der Decktransformationen einer universellen Überlagerung von X ist isomorph zur Fundamentalgruppe von X.

Beweis  

Es sei q:X~X eine universelle Überlagerung, wobei X zusammenhängend und lokal weg-zusammenhängend ist. Es sei weiter x0X und G=π1(X,x0). Nach obigem Satz

ist die Decktransformationengruppe von q:X~X isomorph zur Automorphismengruppe der G-Menge q1(x0). Es reicht also zu zeigen, dass die letztere Gruppe, die mal mit AutG(q1(x0)) bezeichnet werde, isomorph zu G ist. Um einen Isomorphismus anzugeben, wähle yq1(x0). Es sei weiter G die rechte G-Menge mit unterliegender Menge G und Operation
G×G=G×GμG=G,
wobei μ die Multiplikation auf G ist. Die Abbildung
ψy:Gq1(x0)   gyg
ist eine Abbildung von G-Mengen, denn
ψy(gh)=y(gh)=(yg)h=ψy(g)h.
Des weiteren ist ψy bijektiv: injektiv, weil die Standgruppe Gy=q(π1(X~,y)) nach obigem Satz

trivial ist, und surjektiv, weil nach obigem Satz

π0(X~)q1(x0)/G trivial ist. Es folgt, dass
AutG(q1(x0))AutG(G)
Es sei nun
ϕ:GAutG(G)   g(hgh),
dann ist ϕ ein Gruppenhomomorphismus, weil die Multiplikation in der Gruppe assoziativ ist. Des weiteren ist ϕ injektiv, denn die Abbildung hgh ist die Identität genau dann, wenn g=1G gilt. Es sei ξ ein G-Automorphismus von G. Dann ist
ξ(h)=ξ(1h)=ξ(1)hhG,

was die Surjektivität liefert.


Einen anderen Beweis des Satzes erhält man durch die Inspektion der Konstruktion einer universellen Überlagerung. Ist x0X der Basispunkt eines zusammenhängenden und semi-lokal einfach-zusammenhängenden topologischen Raumes, so ist die unterliegende Menge von X~ gegeben durch die relativen Homotopieklassen [v] von Wegen in X, die bei x0 beginnen. Offensichtlich ist die Faser der Überlagerung X~X bei x0 identisch mit der unterliegenden Menge der Fundamentalgruppe π1(X,x0). Man beachte, dass diese Faser die Homotopieklasse des konstanten Weges als ausgezeichneten Punkt besitzt.

Den Satz kann man dazu benutzen, Fundamentalgruppen topologischer Räume zu bestimmen.


Es sei p:Snn die kanonische Überlagerung und n2. Dann ist Sn einfach-zusammenhängend nach diesem Beispiel. Da n semi-lokal einfach-zusammenhängend und zusammenhängend ist, ist die Decktransformationengruppe von p:Snn isomorph zur Fundamentalgruppe von n. Man sieht relativ leicht, dass es genau zwei Decktransformationen gibt: die Identität und die Abbildung xx. Also ist die Fundamentalgruppe von n die Gruppe mit zwei Elementen.


Sei nun Hπ1(X,x0) eine Untergruppe der Fundamentalgruppe eines zusammenhängenden und semi-lokal einfach-zusammenhängenden topologischen Raumes. Diese Gruppe operiert vermöge der obigen Isomorphie auf dem Totalraum einer universellen Überlagerung q:X~X. Sei X~/H der Raum der H-Bahnen, versehen mit der Quotientenraumtopologie. Seien weiter r:X~X~/H die kanonische und p:X~/HX die durch q:X~X induzierte Abbildung. Dann gilt folgender Sachverhalt.



Satz  

Es sei X ein zusammenhängender und semi-lokal einfach-zusammenhängender topologischer Raum, x0X und Hπ1(X,x0) eine Untergruppe. Die Abbildung p:X~/HX ist eine Überlagerung, und es gilt pπ1(X~/H,y0)=H für jedes y0p1(x0).

Beweis  

Es sei UX eine offene Menge aus einer Spezialüberdeckung. Dann gibt es eine topologische Äquivalenz q:q1(U)U×π1(X,x0). Die Gruppe π1(X,x0) operiert auf q1(U) durch Decktransformationen und auf U×π1(X,x0) durch Multiplikation auf dem zweiten Faktor. Die topologische Äquivalenz ϕ ist kompatibel mit diesen Operationen, also eine topologische Äquivalenz von π1(X,x0)-Räumen. Es folgt, dass
p1(U)=r(q1(U))U×π1(X,x0)/H,
was im Wesentlichen zeigt, dass p eine Überlagerung von X ist. Die zweite Aussage folgt aus obigem Satz.


Zusammenfassend gilt also folgendes: Ist X ein zusammenhängender und semi-lokal einfach-zusammenhängender topologischer Raum, so gibt es zu jeder Untergruppe Hπ1(X,x0) eine zusammenhängende Überlagerung p:EX mit pπ1(E)=H.



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