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Kurs:Einführung in die mathematische Logik (Osnabrück 2016)/Vorlesung 4

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Die Ableitungsbeziehung

Die syntaktische Entsprechung zur Folgerungsbeziehung ist die folgende Ableitungsbeziehung.


Es sei  ΓLV  eine Ausdrucksmenge in der Sprache der Aussagenlogik zu einer Aussagenvariablenmenge V und sei  αLV.  Man sagt, dass α aus Γ ableitbar ist, geschrieben

Γα,

wenn es endlich viele Ausdrücke  α1,,αnΓ  derart gibt, dass

α1αnα

gilt.

Die vorgegebene Ausdrucksmenge Γ kann endlich oder unendlich sein, in der Ableitungsbeziehung kommen aber stets nur endlich viele Ausdrücke aus Γ vor (eine „unendliche Konjunktion“ ist gar nicht definiert). Die Menge der aus einer gegebenen Ausdrucksmenge Γ ableitbaren Ausdrücke bezeichnet man mit Γ, also

Γ={αLVΓα}.

Wegen αα (nach Lemma 3.11) gilt  ΓΓ.  Bei  Γ=Γ  sagt man, dass Γ abgeschlossenen unter Ableitungen ist. Die aus der leeren Menge ableitbaren Ausdrücke sind gerade die (syntaktischen) Tautologien.

Aus den (Grund- oder abgeleiteten) Tautologien ergeben sich direkt Regeln für die Ableitungsbeziehung.


Es sei  ΓLV  eine Ausdrucksmenge in der Sprache der Aussagenlogik zu einer Aussagenvariablenmenge V.

Dann gelten folgende Regeln für die Ableitungsbeziehung (dabei seien α,β,γ,αi Aussagen).

  1. Konjunktionsregel: Γαβ genau dann, wenn Γα und Γβ.
  2. Kettenschlussregel: Wenn Γαβ und Γβγ, dann auch Γαγ.
  3. Modus ponens: Wenn Γα und Γαβ, dann ist auch Γβ.
  4. Wenn Γα, so auch Γβα.
  5. Wenn Γα1,,Γαn und Γα1αnβ, dann auch Γβ.
  6. Widerspruchsregel: Wenn Γα und Γ¬α, dann auch Γβ.
  7. Fallunterscheidungsregel: Wenn Γαβ und Γ¬αβ, dann auch Γβ.

Beweis

Siehe Aufgabe 4.3.



Eine Ausdrucksmenge  ΓLV  in der Sprache der Aussagenlogik zu einer Aussagenvariablenmenge V heißt widersprüchlich, wenn es einen Ausdruck  αLV  mit Γα und Γ¬α gibt. Eine nicht widersprüchliche Ausdrucksmenge heißt widerspruchsfrei.

Nach Lemma 4.2  (6) kann man aus einer widersprüchlichen Aussagenmenge jede Aussage ableiten.



Der Vollständigkeitssatz der Aussagenlogik I

Wir zeigen, dass für die Aussagenlogik die Ableitbarkeitsbeziehung mit der Folgerungsbeziehung übereinstimmt. Im Beweisaufbau orientieren wir uns an dem Vollständigkeitssatz für die Prädikatenlogik, der deutlich schwieriger ist und der später folgen wird.


Eine Teilmenge  ΓLV  zu einer Menge V an Aussagenvariablen heißt maximal widerspruchsfrei, wenn Γ widerspruchsfrei ist und jede echt größere Menge  ΓΓ  widersprüchlich ist.



Es sei LV die Sprache der Aussagenlogik zu einer Aussagenvariablenmenge V und es sei λ eine Wahrheitsbelegung der Variablen mit zugehöriger Interpretation I.

Dann ist I maximal widerspruchsfrei.

Beweis

Siehe Aufgabe 4.9.



Lemma  

Es sei V eine Menge an Aussagenvariablen und  ΓLV  eine maximal widerspruchsfreie Teilmenge der zugehörigen Sprache der Aussagenlogik. Dann gelten folgende Aussagen.

  1. Für jedes  αLV  ist entweder  αΓ  oder  ¬αΓ
  2. Aus Γα folgt  αΓ
  3. Es ist  αβΓ  genau dann, wenn  αΓ  und  βΓ
  4. Es ist  αβΓ  genau dann, wenn  αΓ  oder  βΓ

Beweis  

(1). Wegen der Widerspruchsfreiheit können nicht sowohl α als auch ¬α zu Γ gehören. Wenn weder α noch ¬α zu Γ gehören, so ist entweder Γ{α} oder Γ{¬α} widerspruchsfrei. Wären nämlich beide widersprüchlich, so würde für einen beliebigen Ausdruck β sowohl

Γ{α}β

als auch

Γ{¬α}β

gelten. Dies bedeutet nach Aufgabe 4.4

Γαβ

und

Γ¬αβ,

woraus aufgrund der Fallunterscheidungsregel

Γβ

folgt. Dies bedeutet aber, dass Γ widersprüchlich ist.
(2). Es sei Γα. Nach (1) ist αΓ oder ¬αΓ. Das zweite kann nicht sein, da sich daraus sofort ein Widerspruch ergeben würde. Also ist  αΓ
(3) folgt aus (2) und der Konjunktionsregel.
(4). Aufgrund von (1) und Aufgabe 3.35 (Einführung in die mathematische Logik (Osnabrück 2021)) müssen wir die Äquivalenz  ¬(αβ)Γ  genau dann, wenn  αΓ  und  ¬βΓ  zeigen. Dies ergibt sich aus (3).



Lemma  

Es sei  ΓLV  eine Ausdrucksmenge in der Sprache der Aussagenlogik zu einer Aussagenvariablenmenge V. Es sei Γ widerspruchsfrei, abgeschlossen unter Ableitungen und für jede Aussagenvariable  pV  gelte  pΓ  oder  ¬pΓ

Dann ist Γ maximal widerspruchsfrei.

Beweis  

Wir zeigen zuerst durch Induktion über den Aufbau der Sprache, dass für jedes  αLV  die Alternative αΓ oder ¬αΓ gilt. Daraus folgt die maximale Widerspruchsfreiheit. Für  α=p  eine Aussagenvariable ist dies Teil der Voraussetzung. Bei  α=¬β  folgt wegen ¬(¬β)β die Aussage aus der Induktionsvoraussetzung, da Γ abgeschlossen unter Ableitungen ist. Es sei nun  α=βγ.  Bei βΓ und γΓ ist wegen der Ableitungsabgeschlossenheit auch βγΓ. Wenn hingegen βΓ ist, so folgt nach der Induktionsvoraussetzung ¬βΓ. Aufgrund der Tautologie ¬β¬(βγ) ergibt sich ¬α=¬(βγ)Γ. Der Beweis für die Implikation verläuft ähnlich, siehe Aufgabe 4.10.

Zum Nachweis, dass Γ maximal widerspruchsfrei ist, sei αΓ angenommen. Nach dem, was wir eben bewiesen haben, gilt dann ¬αΓ. Dann ist aber  α,¬αΓ{α}  und somit ist diese erweiterte Menge widersprüchlich.


Oben haben wir gesehen, dass Interpretationen maximal widerspruchsfreie Ausdrucksmengen liefern. Davon gilt auch die Umkehrung.


Lemma  

Es sei V eine Menge an Aussagenvariablen und  ΓLV  eine maximal widerspruchsfreie Teilmenge der zugehörigen Sprache der Aussagenlogik.

Dann ist Γ erfüllbar.

Beweis  

Da Γ maximal widerspruchsfrei ist, gilt nach Lemma 4.6  (1) für jede Aussagenvariable die Alternative  pΓ  oder  ¬pΓ.  Wir betrachten die Wahrheitsbelegung

λ(p)={1, falls pΓ,0, falls ¬pΓ,

mit der zugehörigen Interpretation I. Wir behaupten

I=Γ,

was wir über den Aufbau der Sprache beweisen. Der Induktionsanfang ist durch die gewählte Belegung gesichert, der Induktionsschritt folgt aus Lemma 4.6.



Auffüllungsstrategien

Wir wollen zeigen, dass jede widerspruchsfreie Ausdrucksmenge erfüllbar ist. Die Strategie ist hierbei, sie zu einer maximal widerspruchsfreien Ausdrucksmenge aufzufüllen und dann die vorstehende Aussage anzuwenden. Wir unterscheiden die beiden Fälle, wo die Aussagenvariablenmenge abzählbar ist und den allgemeinen Fall einer beliebigen Aussagenvariablenmenge. Letzteres erfordert stärkere mengentheoretische Hilfsmittel, nämlich das Lemma von Zorn.



Lemma  

Es sei V eine abzählbare Menge an Aussagenvariablen und  ΓLV  eine widerspruchsfreie Teilmenge der zugehörigen Sprache der Aussagenlogik.

Dann kann man Γ durch sukzessive Hinzunahme von entweder pn oder ¬pn und durch Abschluss unter der Ableitungsbeziehung zu einer maximal widerspruchsfreien Teilmenge  ΓΓ  ergänzen.

Beweis  

Es sei pn, n+, eine (surjektive, aber nicht notwendigerweise injektive) Aufzählung der Aussagenvariablen. Die Voraussetzung bedeutet, dass  Γ0:=Γ  keinen Widerspruch enthält. Wir konstruieren eine (endliche oder abzählbar unendliche) Folge von aufsteigenden widerspruchsfreien Teilmengen  ΓnΓn+1,  wobei in Γn für jede Variable pi, 1in, die Alternative entweder  piΓn  oder ¬piΓn  gilt. Das Konstruktionsverfahren definieren und diese Aussage beweisen wir durch Induktion über  n.  Für Γ0 ist dies richtig. Es sei Γn schon konstruiert. Bei  pn+1Γn  oder  ¬pn+1Γn  setzen wir

Γn+1:=Γn.

Wegen der Widerspruchsfreiheit von Γn können nicht sowohl pn+1 als auch ¬pn+1 zu Γn gehören. Wenn weder pn+1 noch ¬pn+1 zu Γn gehören, so setzen wir

Γn+1:=(Γnpn+1)

(man könnte genauso gut ¬pn+1 hinzunehmen). Nach Konstruktion ist Γn+1 abgeschlossen unter der Ableitungsbeziehung und erfüllt die (Oder)-Alternative für alle Variablen pi, in+1. Wenn Γn+1 widersprüchlich wäre, so gelte insbesondere Γn{pn+1}¬pn+1. Dann würde aber auch Γnpn+1¬pn+1 gelten und somit nach der Fallunterscheidungsregel auch Γn¬pn+1, also  ¬pn+1Γn  im Widerspruch zu dem Fall, in dem wir uns befinden. Daher liegt für die Aussagenvariablen auch die Entweder-Oder-Alternative vor.

Mit dieser induktiven Definition setzen wir

Γ:=nΓn.

Diese Menge Γ ist widerspruchsfrei, da andernfalls schon eines der Γn einen Widerspruch enthalten würde, und auch abgeschlossen unter Ableitungen, da dies für die einzelnen Γn gilt und eine Ableitung nur endlich viele Voraussetzungen besitzt. Ferner gilt für jedes  n  die Alternative pnΓ oder ¬pnΓ. Damit sind die Voraussetzungen von Lemma 4.7 erfüllt und Γ ist maximal widerspruchsfrei.



Wir betrachten die Aussagenvariablenmenge {p1,p2,p3,} und die Ausdrucksmenge

Γ={p1p2,p2p3,p3p4,}.

Diese wollen wir zu einer maximal widerspruchsfreien Menge gemäß Lemma 4.9 ergänzen. Wenn wir im ersten Schritt p1 hinzunehmen, so ergibt sich sukzessive piΓ1 für alle i. Es ist dann Γ1 schon maximal widerspruchsfrei. Wählt man hingegen im ersten Schritt ¬p1, so gehört weder p2 noch ¬p2 zu Γ1. Beim zweiten Schritt hat man dann die Freiheit, ob man p2 oder ¬p2 zur Definition von Γ2 hinzunimmt, und so weiter.



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