Maßraum/L^p-Räume/Identifizierung/Einführung/Textabschnitt
Zu einem Maßraum betrachten wir
Dies ist ein -Vektorraum, der aus allen messbaren Funktionen besteht, für die die Menge eine Nullmenge ist. Nach Fakt stimmt dieser Raum mit dem Raum aller Funktionen überein, für die die -Norm gleich ist. Daher liegt für jede reelle Zahl die Unterraumbeziehung
vor, und entspricht für jeden dem Untervektorraum aus Fakt.
Definition
Zu einem Maßraum und einer reellen Zahl definiert man die -Räume durch
Lemma
Beweis
Nach Fakt ist ein -Vektorraum, auf dem nach Fakt eine Halbnorm ist. Nach Fakt besteht genau aus den Funktionen, deren Norm gleich ist. Deshalb folgt die Aussage aus Fakt.
Wegen der Identifizierung von Funktionen, die sich nur in einer Nullmenge unterscheiden, kann man bei Funktionsklassen nicht unmittelbar von punktweiser Konvergenz sprechen. Man kann allerdings davon sprechen, dass fast überall punktweise Konvergenz vorliegt. Die folgende Aussage sichert, dass dies auch auf eine wohldefinierte Eigenschaft ist.
Lemma
Es sei ein Maßraum und . Es seien messbare Funktionen und seien und Folgen von messbaren Funktionen auf . Es sei fast überall und es sei fast überall.
Dann konvergiert fast überall gegen genau dann, wenn fast überall gegen konvergiert.
Beweis
Entsprechend kann man ähnliche Sprechweisen über messbare Funktionen auf auf Funktionsklassen in übertragen.
Lemma
Es sei ein -endlicher Maßraum und . Es sei eine Folge von messbaren Funktionen auf , die fast überall gegen die messbare Funktion konvergiere. Es gebe ein reellwertiges , das fast überall für alle eine obere Schranke sei.
Dann konvergiert auch in gegen .
Beweis
Die Bedingung sichert einerseits, dass die zu gehören, und andererseits, dass auch fast überall gilt, weshalb wiederum zu gehört. Es konvergiert und damit auch fast überall gegen . Wegen
und wegen können wir auf die Folge den Satz von der majorisierten Konvergenz anwenden und erhalten , also konvergiert in der -Norm gegen .
Lemma
Es sei ein -endlicher Maßraum und . Es sei eine Folge von Funktionen in derart, dass die reelle Reihe konvergiert.
Dann konvergiert die Funktionenreihe fast überall und auch bezüglich der -Norm gegen eine Funktion .
Beweis
Es sei . Wir betrachten die Partialsummen
und die Grenzfunktion
die auch den Wert annehmen kann. Daher ist auch
und nach dem Satz von der monotonen Konvergenz ist
Für Potenzieren mit dem Exponenten und erhalten
Wegen
für alle ist dies beschränkt. Es folgt und insbesondere ist integrierbar. Dies bedeutet, dass allenfalls auf einer Nullmenge den Wert annimmt. Die Funktionenreihe ist also außerhalb einer Nullmenge punktweise konvergent und daher ist nach Fakt auch die Funktionenreihe außerhalb einer Nullmenge punktweise konvergent gegen eine Funktion . Mit Fakt folgt, dass auch Konvergenz bezüglich der -Norm vorliegt.
Die folgende Aussage heißt Vollständigkeitssatz von Fischer-Riesz.
Satz
Es sei ein -endlicher Maßraum.
Dann ist der Lebesgueraum der -integrierbaren Funktionen vollständig.
Beweis
Es sei eine Folge von (Äquivalenzklassen von) -integrierbaren Funktionen auf , die bezüglich der -Norm eine Cauchy-Folge bilden. Da wir zu einer Teilfolge übergehen können, können wir (nach neuer Indizierung) annehmen, dass
ist. Wir setzen , und es gilt
Nach Fakt konvergiert die Reihe fast überall und bezüglich der -Norm gegen eine Funktion . Daher konvergiert die Folge
gegen in den beiden beschriebenen Sinnen.
Diese Aussage besagt also, dass ein Lebesgueraum ein
Banachraum
ist.