Riemannsche Fläche/Holomorphe Abbildung/Algebraische Eigenschaften/Textabschnitt

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Lemma  

Es sei eine endliche holomorphe Überlagerung zwischen riemannschen Flächen der Blätterzahl . Es sei eine meromorphe Funktion auf . Zu einer offenen Menge mit der Eigenschaft, dass

und biholomorph sind, betrachten wir auf die meromorphen Funktionen

Dann sind die elementar-symmetrischen Polynome , , in den wohldefinierte meromorphe Funktionen auf ganz .

Beweis  

Auf einer offenen Menge mit der formulierten Eigenschaft kann man über auch als Funktionen auf auffassen, die invariant unter der Vertauschung der Kopien oberhalb von sind. Die Funktionen sind aufgefasst auf ebenfalls invariant unter einer Vertauschung der Indizes und man kann sie daher unmittelbar als meromorphe Funktionen auf auffassen. Zu einer anderen offenen Menge mit der formulierten Eigenschaft erhält man jeweils die gleiche Funktion, da die Nummerierung der Urbilder keine Rolle spielt.



Lemma  

Es sei eine endliche holomorphe Überlagerung zwischen zusammenhängenden riemannschen Flächen der Blätterzahl . Es sei eine meromorphe Funktion auf .

Dann erfüllt eine algebraische Gleichung über dem Körper der meromorphen Funktionen von vom Grad .

Beweis  

Wir betrachten die meromorphen Funktionen im Sinne von Fakt und das Polynom

wobei die die elementar-symmetrischen Polynome in den sind, die auf ganz definiert sind. Diese sind meromorphe Funktionen auf , das Polynom gehört zum Polynomring über dem Körper der meromorphen Funktionen zu und die Faktorzerlegung existiert über dem Körper der meromorphen Funktionen zu bzw. zu . Wenn man in dieses Polynom einsetzt, so erhält man die Nullfunktion, da man dies auf den offenen Mengen lokal überprüfen kann. D.h. erfüllt eine algebraische Gleichung vom Grad über dem Körper der meromorphen Funktionen von .



Lemma  

Es sei eine endliche holomorphe Abbildung zwischen zusammenhängenden riemannschen Flächen der Blätterzahl . Es sei eine meromorphe Funktion auf .

Dann erfüllt eine algebraische Gleichung über dem Körper der meromorphen Funktionen von vom Grad .

Beweis  

Dies kann man nach der Herausnahme von diskreten Punktmengen in und in auf die unverzweigte Situation zurückführen und Fakt verwenden. Man beachte, dass in dieser Situation die elementar-symmetrischen Funktionen auf sich auf ganz meromorph fortsetzen lassen. Die Gültigkeit der algebraischen Gleichung liegt nach dem Identitätssatz auf ganz vor, da sie auf einer offenen Teilmenge gilt.



Lemma  

Es sei eine endliche holomorphe Abbildung zwischen zusammenhängenden riemannschen Flächen der Blätterzahl .

Dann ist

eine endliche Körpererweiterung vom Grad .

Beweis  

Nehmen wir an, dass eine Körpererweiterung

vorliegt, deren Grad unendlich ist oder endlich ist mit einem Grad, der größer als ist. Im ersten Fall gibt es nach Fakt innerhalb von eine unendliche Kette von endlichen Körpererweiterungen

es gibt dann also auch (wie sowieso im zweiten Fall) eine endliche Körpererweiterung

deren Grad über größer als ist. Nach Fakt gibt es ein , das erzeugt, also

Dabei ist der Grad des irreduziblen Minimalpolynoms von gleich dem Grad der Körpererweiterung im Widerspruch zu Fakt.



Satz  

Es sei eine endliche holomorphe Abbildung zwischen kompakten zusammenhängenden riemannschen Flächen der Blätterzahl .

Dann ist

eine endliche Körpererweiterung vom Grad .

Beweis  

Die Abschätzung, dass der Grad der Körpererweiterung höchstens ist, wurde in Fakt bewiesen.

Es sei nun

und es ist zu zeigen, dass das Minimalpolynom von den Grad besitzt. Angenommen, das Minimalpolynom

mit (aufgefasst in ) hat Grad . Es sei ein Punkt, über dem keine Verzweigung stattfindet, wo die holomorph sind und worüber holomorph ist. Es gibt dann Urbildpunkte . Diese erfüllen die Gleichung

D.h. die Punkte haben die Eigenschaft, dass alle Werte Nullstellen des Polynoms sind. Da es nur Nullstellen gibt, muss beispielsweise sein. Da jedoch zusammen mit den Körper der meromorphen Funktionen auf erzeugt, haben und für beliebige meromorphe Funktionen den gleichen Wert. Doch das widerspricht dem Beweis von Fakt.